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Seniorenradler kritisieren Velowege – Kanton holt auf

Seniorenradler kritisieren  Velowege – Kanton holt auf Seniorenradler kritisieren  Velowege – Kanton holt auf

Wenn der Kanton Schwyz Strasen erneuert, profitiert auch der Langsamverkehr. Radstreifen werden zum Standard.

Jüngst äusserten sich die Schwyzer Seniorenradler in einem Forumsbeitrag zur Sicherheit des Langsamverkehrs auf Schwyzer Strassen. Gemäss dem Fazit des Beitrags schneidet der Kanton Schwyz nicht überall gut ab.

Als Beispiel führen die Seniorenradler die geplante Neubaustrecke zwischen Sattel und Rothenthurm auf, die dieses Jahr saniert werden soll. Die Radler taxieren den Streckenabschnitt als sehr gefährlich, indem sie den Abschnitt nicht zu Unrecht als Raserstrecke bezeichnen. Denn die rund 900 Meter lange Doppelspur wird tatsächlich täglich benutzt, um langsamer fahrende Lastwagen oder Personenwagen oft übersetzt zu überholen. «Diese Raserstrecke ist für den Langsamverkehr äusserst gefährlich», halten die Radler im Forum fest. Dasselbe gel-te für den Abschnitt von Rothenthurm nach Chaltenboden.

Radstreifen kommt beim Neubau Der Kanton Schwyz berücksichtige, wenn immer möglich, den Bau von Radstreifen oder gar von gesonderten Radwegen bei einer Strassensanierung, sagt der zuständige Leiter der Abteilung Langsamverkehr des Kantons Schwyz, Maurus Köchli. «Zudem werden bei Sanierungsprojekten oder Neubauten von Strassen auch die Belange und Anliegen des Langsamverkehrs berücksichtigt», führt Köchli auf Anfrage des «Boten» aus. Dieses Jahr soll auch die Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Sattel und Rothenthurm angepackt werden. Dort sei eine Verbreiterung der Strasse vorgesehen, und als Ergänzung könne der bei der dreispurigen Strassenführung heute endende Radstreifen ergänzt werden. Maurus Köchli bestätigt, dass der Radstreifen in diesem Abschnitt tatsächlich ergänzt werde und für die Sicherheit des Langsamverkehrs gesorgt werde. Er fügte aber hinzu, dass die Forderung, die Strasse zugunsten des Langsamverkehrs (von heute drei auf zwei Spuren, dafür mit einer Radspur) anzupassen, kaum infrage komme.

Mit einer weiteren Forderung stehen die Seniorenradler wohl nicht alleine da, sie sprechen den Mindestabstand beim Überholen des Velofahrers an. Sie halten denn auch fest: «Verhältnismässig einfach umzusetzen wäre die Einführung eines Mindestabstandes beim Überholen: 1,50 Meter für Velo und E-Bike-Fahrer. Dieser Wunsch ist in der Schweiz chancenlos. » Österreich, Deutschland, Frankreich, Spanien und zum Teil Italien würden es vormachen, schreiben die Seniorenradler.

Berechtigte Kritik

Die Kritik ist angebracht, denn in den meisten EU-Staaten gilt die-ser Sicherheitsabstand, nur in der Schweiz tut man sich schwer damit. Maurus Köchli bestätigt hier ein Bestreben des Kantons. «Ausserorts abgegrenzte Radwege, also Radstreifen, berücksichtigen dieses Anliegen.» Radstreifen sind zwischen 1,25 und 1,5 Meter breit.

Die Schweizer Gesetzgebung schreibt beim Überholen einen genügenden Abstand zum Radfahrer vor. Die Seniorenradler des Kantons Schwyz sind überzeugt, würde dem Zweiradverkehr seitens des üblichen Strassenverkehrs mehr Beach-tung geschenkt, könnten viele Unfälle vermieden werden. Sie monieren, dass dafür das Bundesamt für Strassen (Astra) nur dazu vorhandene Lösungsansätze wählen und vorantreiben müsste.

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