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Pistenchef freigesprochen

IN KÜRZE

Der Pistenchef der Bergbahnen von Adelboden BE ist endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Familie des Mädchens aus dem Kanton Schwyz abgewiesen, das im Februar 2015 bei einem Skiunfall ums Leben kam.

one. Das höchste Schweizer Gericht hatte im Oktober 2022 eine erste Beschwerde der Familie gutgeheissen und den Fall ans Berner Obergericht zurückgewiesen. Im Juni 2023 sprach diese Instanz den Pistenchef erneut frei, woraufhin sich die Angehörigen des Opfers zum zweiten Mal an das Bundesgericht wandten.

In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das höchste Schweizer Gericht festgestellt, dass die Berner Justiz die Vorwürfe der Beschwerdeführer bezüglich der Beschilderung am Unfallort umfassend und überzeugend widerlegt habe. Diese sei sichtbar und ausreichend gewesen, auch die Markierung des Pistenrandes. Von der Piste in Gefahrenzone abgekommen Ebenso ist laut Bundesgericht die Bewertung der Aussagen einer Person nicht willkürlich, die gesehen hatte, wie die Teenage-rin von der Piste abkam. Laut dieser Zeugin war die Gefahrenzone von Weitem erkennbar.

Nicht mehr feststellen konnte das Berner Gericht, ob das Opfer bewusst in den Bereich parallel zur Piste gefahren war oder ob es die Kontrolle über seine Skier verloren hatte. Diese Schlussfolgerung – so unbefriedigend sie für die Familie sein möge – überschreitet nach Ansicht des Bundesgerichts nicht den Ermessensspielraum der Vorinstanz. Nicht erwiesen sei, dass der Ausbau der Piste in Adelboden nicht den Schweizer Richtlinien für Bergbahnen entsprochen habe.

Sturz in Wassergraben

Das 13-jährige Mädchen aus dem Kanton Schwyz nahm an einem Skikurs teil. Sie war die Letzte in der Gruppe, als sich der Unfall am späten Abend des 26. Februar 2015 ereignete. Offenbar war das Mädchen Spuren gefolgt, die von der Piste abzweigten. Es fiel kopfüber in einen Wassergraben und blieb mehrere Minuten lang teilweise unter Wasser, bevor es gerettet wurde. Die Schülerin starb noch am sel-ben Abend im Spital.

Altendorf. Die Kantonspolizei Schwyz erhielt am 25. Januar, kurz nach 10 Uhr, mehrere Meldungen, dass in einem Industriegebäude an der Talbachstrasse in Altendorf ein Brand ausgebrochen war. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte starker Rauch sowie Feuer im Gebäudeinneren festgestellt werden. Die Feuerwehr Altendorf konnte das Ausbreiten des Brandes verhindern und das Feuer löschen.

Zwei Personen mussten durch den Rettungsdienst mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung hospitalisiert werden. Nebst der Feuerwehr Altendorf und der Kantonspolizei Schwyz befand sich auch ein Rettungsdienst vor Ort. Insgesamt standen rund 60 Angehörige der Blaulichtorganisationen im Einsatz. Die Kantonspolizei Schwyz hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen./ KapoSZ

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