Veröffentlicht am

Schwyzer Mieten steigen – 126 Fälle von Mietstreit geschlichtet

Schwyzer Mieten steigen – 126 Fälle von Mietstreit geschlichtet Schwyzer Mieten steigen – 126 Fälle von Mietstreit geschlichtet

Noch bricht die Flut an Anfechtungen nicht ab: Mit den steigenden Mietzinsen bleiben die Schlichtungsstellen gefordert.

Die Schlichtungsbehörden im Mietwesen hatten im vergangenen Jahr eine rekordhohe Zahl von Fällen zu bearbeiten. Mit der ersten Erhöhung des Referenzzinssatzes ist es im Sommer zu einem massiven Anstieg der Anfechtungen von Mietzinserhöhungen gekommen, «bei der zweiten Erhöhung des Referenzzinssatzes im Dezember 2023 hat erneut ein Schub eingesetzt, der Anstieg war aber nicht mehr so überfallartig wie im Sommer», sagt Reto Wehrli, Präsident der Schlichtungsbehörde im Mietwesen des Bezirks Schwyz.

Schon im Januar wieder viel Arbeit Nun liegen im Bezirk Schwyz die Zahlen für das ganze Jahr 2023 vor, wobei vor allem der Anstieg im zweiten Semester massiv ist. Im ganzen Jahr hat die Schlichtungsbehörde des Bezirks 140 Fälle behandelt, wobei es bei 126 Fällen zu einer Einigung gekommen ist. Die Schlichtungsbehörde hat damit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Dienst getan und mit einer hohen Erfolgsquote mietrechtliche Probleme einer einvernehmlichen Lösung zugeführt. Als Folge davon wurde das Bezirksgericht nur mit einer kleinen Zahl an mietrechtlichen Prozessen belastet. Zum ersten Mal seit seiner Einführung im Jahr 2008 stieg im Juni der für die Mietzinsberechnung entscheidende hypothekarische Referenzzinssatz von 1,25 auf 1,5 Prozent. Dies ermöglichte den Vermietern, die Mietzinse um drei Prozent zu erhöhen. Weil zugleich auch ein Teil der Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» an die Mieterschaft überwälzt werden können, konnten Hauseigentümer und Liegenschaftsbesitzer die Mietzinse diesen Herbst um bis zu 5 Prozent erhöhen. Anfang Dezember stieg der Referenzzinssatz erneut um einen Viertelpunkt auf 1,75 Prozent. Die Mieten haben demnach erneut ein Steigerungspotenzial. Ob dieses umgesetzt werden soll, ist ein Entscheid der Vermieterschaft. Bereits zeige sich ein deutlicher Einfluss auf die Zahl der Anfechtungen, sagt der Präsident der Schwyzer Schlichtungsbehörde, Reto Wehrli: «Wir haben im Vergleich zu den Vorjahren schon im Januar sehr viel Arbeit auf dem Tisch.» Hohe Anzahl an Schlichtungen

Dass sich eine Anfechtung lohnt, zeigt nebst dem Rechner des Mieterverbands im Internet auch die Quote der Einigungen, die bei den Mietzinsanfechtungen im Bezirk Schwyz erreicht werden konnten. Der Blick auf die Zahlen des zweiten Semesters der Schwyzer Schlichtungsbehörde zeigt, dass von den 109 behandelten Fällen 101 Einigungen erzielt werden konnten, was einem Satz von 92,7 Prozent entspricht. Laut Wehrli sind die Einigungen so zu verstehen, dass die ursprünglich vom Vermieter geforderte Erhöhung abgeschwächt wurde, der Mietpreis also nicht so stark wie ursprünglich gefordert angehoben wurde. In den Jahren 2021 und 2022 lag die Quote der Einigungen im Bezirk Schwyz bei jeweils rund 80 Prozent – in anderen Kantonen bei rund 55 Prozent.

«Eine schwierige Grauzone»

Wie Wehrli weiter ausführt, sind die Mietzinserhöhungen durch den Referenzzinssatz und den Landesindex der Konsumentenpreise nicht bestritten, «bei der sogenannten allgemeinen Kostensteigerung besteht aber eine schwierige Grauzone». Es sei das Alter des Mietobjektes zu beachten. Bei jungen oder erst vor Kurzem renovierten Gebäuden gebe es nur wenig Raum für Kostensteigerungen. Im Streitfall könnten diese nicht pauschal überwälzt, sondern müssten einzeln bewiesen werden.

500 bis 600 mietrechtliche Auskünfte Mieter können gratis an die Schlichtungsbehörde ihres Bezirkes gelangen, um eine Mietzinserhöhung anzufechten. Dies muss innert 30 Tagen nach Ankündigung des Mietzinsaufschlages erfolgen. Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch besetzt und besteht aus einem Mietervertreter, einem Vermietervertreter und einem neutralen Präsidenten.

Die Schlichtungsbehörde im Mietwesen hat bei der Miete unbeweglicher Sachen zwei Hauptaufgaben zu erfüllen. Erstens die Beratung bei Mietfragen und zweitens die Vermittlungstätigkeit. Pro Jahr werden im Bezirk Schwyz 500 bis 600 mietrechtliche Auskünfte erteilt.

Share
LATEST NEWS