Veröffentlicht am

Verwahrung für rückfälligen Sexualtäter

Das Schwyzer Strafgericht fasst einen 44-jährigen Afrikaner, der zum zweiten Mal eine Minderjährige sexuell berührt und sexuell genötigt hatte, hart an.

Der im Jahr 2016 in die Schweiz eingereiste Afrikaner mit Flüchtlingsstatus war vom Strafgericht bereits im letzten Jahr zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er ein Jahr zuvor in Siebnen ein zehnjähriges Mädchen in einen Keller gelockt und diesem dort zwischen die Beine gegriffen hatte. Nach kurzer Haftzeit wurde der 44-jährige Eritreer, der in Somalia geboren wurde, vorzeitig entlassen. Nur zwei Monate nach seiner Entlassung soll er sich wieder an einem Mädchen – diesmal ein neunjähriges Kind – vergriffen haben.

Der Vorfall soll sich im August 2022 auf einem Spielplatz in Siebnen ereignet haben. Er soll dort dem Mädchen, das zusammen mit anderen Kindern spielte, beim Turnen «geholfen» und ihr dabei zwischen die Beine gegriffen haben. Dann soll er das sich wehrende Kind auf seinem Schoss festgehalten und es über den Kleidern mit seinen Fingern an ihrer Vagina gerieben haben, bis das Mädchen sich selbst befreien und wegspringen konnte. Wenige Tage später wurde der Mann nach Zeugenaussagen festgenommen.

Zum Schutz der Kinder aus dem Verkehr ziehen Der Schwyzer Staatsanwalt plädierte für eine harte Bestrafung. Er verlangte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Mona-ten und eine Geldstrafe wegen unerlaubter pornografischer Bilder. Da der Mann uneinsichtig und nicht therapierbar sei, eine Schuld bestreite und ihm ein Gutachten ein hohes Rückfallrisiko attestiere, beantragte der Schwyzer Staatsanwalt die Verwahrung des Eritreers. «Das ist die einzige Möglichkeit, Kinder zu schützen. Hier anders zu entscheiden würde bedeuten, auf Schlimmeres zu warten», gab sich der Ankläger überzeugt.Zudem verlangte der Schwyzer Staatsanwalt die Verlängerung der Sicherheitshaft sowie einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Rechtsvertreter des Mädchens beantragte eine Genugtuung von 5000 Franken.

Der Beschuldigte bestritt, an jenem Tag überhaupt auf dem Spielplatz gewesen zu sein. In wirren Ausführungen lehnte er seinen Anwalt ab, witterte ein Komplott der Justiz gegen ihn und kündigte den juristischen Weiterzug bis ans Bundesgericht an. Sein Anwalt versuchte, Zweifel zu wecken, und wehrte sich vor allem gegen die beantragte Verwahrung. Eine solche dürfe nur in schweren Fällen ausgesprochen werden. Er forderte Freisprüche nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Schwyzer Strafgericht hatte keine Zweifel und griff durch Das Schwyzer Strafgericht hatte aufgrund von ermittelten Spuren, Zeugenaussagen und der einschlägigen Vorstrafe keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten. Nebst der Geldstrafe von dreissig Tagessätzen à dreissig Franken wegen Pornografie sprach es gegen den Mann eine Gesamtstrafe von 36 Monaten unbedingt aus. Zudem ordnete es eine volle Verwahrung und die Verlängerung der Sicherheitshaft um drei Monate an. Ebenso sprach das Gericht eine 15-jährige Landesverweisung aus, obwohl das Richtergremium sich bewusst sei, dass diese wegen des Flüchtlingsstatus nicht vollzogen werden könne. Nebst einem lebenslänglichen beruflichen Kontaktverbot mit Minderjährigen leg-te das Gericht dem Mann die Verfahrenskosten von rund 50’000 Franken auf und ordnete an, er habe dem Opfer eine Genugtuung von 2000 Franken zu bezahlen. Schliesslich nahm das Gericht bereits Vermerk davon, dass der Eritreer den Fall an das Schwyzer Kantonsgericht weiterziehen will.

Share
LATEST NEWS