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Das Bundesgericht bestätigt Geldstrafe für Ex-Sportamtchef

Nach über acht Jahren und mehreren Gerichtsverfahren dürfte der «Fall Hansueli Ehrler» nun entschieden sein.

Die Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu siebzig Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren für den ehemaligen Leiter der Abteilung Sport des Amts für Volksschulen und Sport im Schwyzer Bildungsdepartement ist vom Bundesgericht bestätigt worden. Damit kann der «Fall Hansueli Ehrler» nach über acht Jahren wohl zu den Akten gelegt werden.

«Ungetreue Amtsführung» Ehrler war seit dem Jahr 2002 offizieller «kantonaler Koordinator Nachwuchsförderung» gegenüber Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport. Als Vertreter des Sportamtes war er Vorstandsmitglied des Sportverbands des Kantons Schwyz.

Zudem bekleidete er die Funktion des Geschäftsstellenleiters der vom Schwyzer Regierungsrat gewählten Sport-Toto-Kommission. Diese war zuständig für die Prüfung der von den Vereinen und Verbänden eingereichten Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen aus dem Fonds zur Förderung des Sports, der aus Swisslos-Geldern gespeist wird. Bildungsdepartement reichte im Jahr 2015 Strafanzeige ein Im Frühling 2015 veranlassten die Revisoren des Sportverbands und ein Mitglied der Staatswirtschaftskommission verwaltungsinterne Abklärungen über die Verteilung von Sportförderungsbeiträgen. In der Folge erstattete das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz am 15. September 2015 Strafanzeige gegen Hansueli Ehrler we-gen Verstosses gegen das kantonale Strafgesetz, eventualiter wegen ungetreuer Amtsführung sowie des Verdachts auf Verletzung weiterer Straftatbestände. Aus Sportfördergeldern hatte Ehrler ein Auto gekauft und einmal die Studiengebühr für seine Tochter ab diesen Konten beglichen.

In erster Instanz kam das Schwyzer Strafgericht im November 2018 zu einem Freispruch und sprach Ehrler gar eine Entschädigung von 35’000 Franken zu. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und der Kanton Schwyz Berufung ein.

Kantonsgericht hob erstinstanzlichen Freispruch auf

Im Februar 2020 erklärte dann das Schwyzer Kantonsgericht Ehrler der ungetreuen Amtsführung betreffend die Umleitung und Verteilung von Beiträgen aus dem Fonds zur Förderung des Sports in den Jahren 2005 bis 2014 schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zu einer Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu siebzig Franken, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Ehrler zog ein erstes Mal vor das Bundesgericht,das dann den Fall im Dezember 2021 zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurückwies. Dieses hielt im März 2022 am Schuldspruch und an der Geldstrafe fest, liess jedoch die Freiheitsstrafe fallen.

Da gelangte Ehrler erneut an das Bundesgericht und verlangte eine mildere Geldstrafe, nämlich nur gerade 25 anstatt neunzig Tagessätze zu siebzig Franken. Er unterstellte dem Schwyzer Kantonsgericht, das es im Berufungsverfahren voreingenommen gewesen sei. Sein Verschulden sei nicht hoch anzusetzen. Für seine Aufgaben im Rahmen der Sportförderung sei ihm eine Entschädigung zugestanden. Zudem sei er nicht vorbestraft gewesen und vom Arbeitgeber gezwungen worden, seine damalige Arbeitsstelle nach 25 Jahren zu kündigen. Ferner machte Ehrler geltend, dass das Verfahren wie auch die Vorverurteilung durch die Medien zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt hätten. Sein Engagement sei sodann ideell motiviert gewesen.

«Am unteren Rand» «Die Geldstrafe ist im Bereich unterer und mittlerer Kriminalität die Hauptsanktion», schreibt das Bundesgericht. Ehrlers Verschulden liege nur knapp über demjenigen einer blossen Amtsübertretung, «obwohl der strafrechtlichen Verurteilung die hohe Deliktsumme von 1,8 Millionen Franken zugrunde liegt». Die unentgeltlichen Leistungen Ehrlers für den Sportverband hätten grundsätzlich zu einer Entschädigung berechtigt. Die neunzig Tagessätze sei-en «am unteren Rand der möglichen Geldstrafe» (maximal wären 360 Tagessätze zulässig) angesiedelt. Somit weist das höchste Schweizer Gericht die Beschwerde von Hansueli Ehrler ab.

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