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Kantonsüberschüsse sollen gebremst werden – Überschüsse an die Steuerpflichtigen rückvergüten

Kantonsüberschüsse sollen gebremst werden – Überschüsse an die Steuerpflichtigen rückvergüten Kantonsüberschüsse sollen gebremst werden – Überschüsse an die Steuerpflichtigen rückvergüten

Dass der Kanton massiv mehr Geld an Steuern einnimmt als budgetiert, ärgert zwei SVP-Politiker.

adm. Der Kanton Schwyz schreibt seit Jahren viel bessere Abschlusszahlen als jeweils budgetiert. Das freut den zuständigen Finanzminister, im Kantonsrat wird die Kritik aber immer grösser. Was SVP-Finanzdirektor Herbert Huwiler überraschend zur Kenntnis nimmt, ist für viele oft nichts anderes als ein absichtliches Tiefstapeln bei der Budgetierung, um anschliessend im besten Licht dazustehen.

Mit dieser Kritik musste schon der frühere Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) leben. Die regelmässig in Kantonsrat beantragten Steuersenkungen liefen aber ins Leere oder fielen in weit geringerem Ausmass als gefordert aus – und das, obwohl der Staat eigentlich verpflichtet wäre, keine (übermässig hohen) Steuern auf Vorrat zu erheben.

Franken gestiegen. Diese Zahl, so hält SVP-Kantonsrat Thomas Haas (Lachen) nun in einer Motion fest, könnte bald zur Makulatur werden: «Viel eher dürfte per Ende 2024 oder 2025 ein Eigenkapital von über 900 Millionen, wenn nicht gar bald einer Milliarde Franken die Realität sein», schreibt er.

Das stehe auch in krassem Widerspruch zu Zielvorstellungen, welche die Regierung selbst formuliert habe. Diese formulierte nämlich noch 2021 ein Zielband von 235 bis 255 Millionen Franken als langfristig adäquat.

SVP-Motionäre wollen Bremse

Damit soll nun aber Schluss sein. Dieter Göldi (SVP, Feusisberg) und Thomas Haas wollen, dass das Schwyzer Steuergesetz entsprechend korrigiert wird, damit solche Überschüsse nicht mehr möglich sind. «Mit einer Ergänzung im Steuergesetz

», schreiben die beiden in der Motion.

Konkret: Nach Vorliegen des Jahresabschlusses soll der Regierungsrat künftig einen Antrag formulieren und festlegen, welcher Anteil des Überschusses an die Steuerzahlenden zurückfliessen soll. Das letzte Wort hätte dann der Kantonsrat, der diesen Prozentsatz definitiv festlegt. Damit sei, so die beiden SVP-Politiker, sogar ein sozialpolitisches Element verbunden, indem bei der Rückerstattung die steuerliche Progression nicht mehr spielen soll. Das heisst: Mit dem Rückerstattungsverfahren erhielten die tieferen Einkommensklassen letztlich eine höhere Entlastung als die aufgrund der Progression stärker belasteten höheren Einkommen.

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