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Bau der H8-Kreisel – «18 Jahre sind zu lang»

Bau der H8-Kreisel – «18 Jahre sind zu lang» Bau der H8-Kreisel – «18 Jahre sind zu lang»

Die H8-Kreisel werden nun – 18 Jahre nach Planbeginn – endlich fertig. Warum das so lange gedauert hat und wie solche Verzögerungen künftig vermieden werden sollen.

Der Vollanschluss von der Steinerstrasse an die H8 ist abgeschlossen. Im Jahr 1982 wurde die Zubringerstrasse (Umfahrungsstrasse) als neuer Abschnitt zwischen den Knoten Acherli und Chaltbach in Betrieb genommen,um den Ortskern von Schwyz vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat im Jahr 2005 den Bau des Vollanschlusses der Steinerstrasse und im Jahr 2008 die Projektänderung mit zwei Kreiseln erlassen.

Mit dem im Jahr 2011 genehmigten neuen Zonenplan wurde das Gebiet Seewenfeld eingezont. Eine wesentliche Voraussetzung für diese Neueinzonung bildete dabei der Ausbau des Verkehrsknotens zu einem Vollanschluss. Im Jahr 2016 hat der Schwyzer Kantonsrat den Verpflichtungskredit von 13,65 Millionen Franken gutgeheissen. Mit dem Baubeginn im Jahr 2021 fand eine fast 20-jährige juristische Odyssee mit zweimaligem Gang bis vor das Schwyzer Verwaltungsgericht ein Ende.

Im Jahr 2005 wurde das Projekt genehmigt Seit der Genehmigung des Projekts durch die Schwyzer Regierung im Jahr 2005 bis zur aktuellen Fertigstellung sind 18 Jahre vergangen. Wie Ständerat und alt Baudirektor Othmar Reichmuth sagt, sind für ein solches Projekt «18 Jahre zu lang». Er fordert die Beschleunigung der Bauverfahren, wie es in anderen Kantonen bereits üblich sei.

Der aktuelle Schwyzer Baudirektor, André Rüegsegger, hat den Ball auf Geheiss des Bundesgerichts bereits aufgenommen. Mit Beschluss vom 4. April dieses Jahres hat der Schwyzer Regierungsrat das Baudepartement ermächtigt, den Entwurf einer Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes in die öffentliche Vernehmlassung zu geben.

Mit der Teilrevision soll das Verfahren bei der Planung und Genehmigung von Hauptstrassen neu geordnet werden, indem die bisherigen Nutzungsplan- und Projektgenehmigungsverfahren ablauftechnisch zusammengelegt werden.

Damit soll primär einem jüngeren Urteil des Bundesgerichts Rechnung getragen werden, welches den bisherigen Verfahrensablauf bei der Nutzungsplanung und der anschliessenden Genehmigung von Hauptstrassenprojekten im Ergebnis als bundesrechtswidrig taxiert hat.

Zwei getrennte Verfahren sind vor Gericht gezogen worden

«Neben der Rechtskonformität lässt sich durch die Zusammenlegung auch eine gewisse Verfahrensbeschleunigung herbeiführen », ist Rüegsegger überzeugt, «indem bei solchen Projekten von der Erlass- beziehungsweise Genehmigungsbehörde inskünftig nur noch ein – gesamtheitlicher – Entscheid zu fällen ist, womit im Fall von Beschwerden auch nur noch einmal der Instanzenzug durch die Gerichte offensteht. » Das Verfahren für die Planung und Genehmigung von Strassenprojekten der Gemeinden werde von diesen Änderungen allerdings nicht berührt, so Rüegsegger.

Im Baubewilligungsverfahren für die beiden Kreisel im Bienenheim/ H8 sind zwei getrennte Verfahren (Nutzungsplan und Baugesuch) jeweils bis vor das Schwyzer Verwaltungsgericht gezogen worden. Mit der Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes wäre dies künftig nicht mehr möglich.


Ständerat und Alt-Baudirektor Othmar Reichmuth.

Baudirektor André Rüegsegger, Regierungsrat und Landammann.

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