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Die politische Bildung in den Schulen sei gut

IN KÜRZE

Kanton. «In keinem anderen Land auf der Welt werden so viele Volksentscheide gefällt wie in der Schweiz», schreibt SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm in einem Postulat. Aber: «Es ist teilweise besorgniserregend, wie tief die jeweilige Stimm- und Wahlbeteiligung ausfällt.» Dies führt er einerseits auf die «Politikverdrossenheit » zurück, andererseits auf den Umstand, dass viele Stimmberechtigte heute überfordert seien und schlichtweg zu wenig genau wüssten, wie man richtig abstimme oder wähle.

Deshalb möchte Diethelm, dass die politische Bildung an den Volksschulen gefördert wird. Der beste Weg, die Nutzung von Abstimmungstalons, Kandidierendenlisten oder Stimmrechtsausweisen zu erlernen, sei die Chance, diese direkt anzuwenden. Deshalb solle der Kanton Schwyz den Schulen fiktive Unterlagen zum Üben zur Verfügung stellen.

Denn: «Diese bleiben den Jugendlichen bislang verwehrt, weshalb simulierte Auseinandersetzungen mit Abstimmungen, Wahlen, Unterschriftensammlungen notwendig werden. » Des Weiteren sollten auch Unterschriftenbögen für eine erfundene Volksinitiative oder ein Referendum bereitgestellt werden. «Lehrplan 21 ist eine gute Grundlage», sagt die Regierung Von diesem Vorschlag hält der Schwyzer Regierungsrat aller-dings nichts. Er schreibt in seiner Antwort: «Gefässe für die politische Bildung der Jugendlichen sind in ausreichender Quantität und in guter Qualität vorhanden, sodass kein Bedarf besteht, darüber hinaus Unterrichtsmaterialien in Eigenregie zu entwickeln.» Mit dem Lehrplan 21 bestehe eine gute, verbindliche Grundlage für den Erwerb der Kompetenzen im Bereich der politischen Bildung. Die vorhandenen Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien unterstützen gemäss Regierungsrat die Lehrpersonen im täglichen Unterricht und im Vermitteln der geforderten Kompetenzen.

Mit der Internetplattform easyvote. ch bestehe bereits ein nationales Angebot, das den Vorstellungen des Postulats weitgehend entspreche. Ausserdem werde das Kinder- und Jugendparlament in einem Gross-teil der Schwyzer Volksschulen thematisiert./flu

Kanton. Wie das Magazin «Der Beobachter» in seiner Ausgabe vom 9. Juni schreibt, ist das Verfahren vor dem Schwyzer Kantonsgericht zwar noch hängig, doch nun werde nicht mehr gegen die Verantwortlichen der Inkassofirma Obligo ermittelt, sondern direkt gegen die ausländischen Betreiber von Pornoseiten.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren – auch diese Zeitung berichtete mehrmals in die-ser Sache. Zuletzt hatte es vor dem Bezirksgericht Lachen für zwei Verantwortliche von Obligo einen Freispruch gegeben. Sie hatten sich wegen unlauteren Wettbewerbs zu verantworten.

Gegen den Freispruch hatten die Staatsanwaltschaft Schwyz wie auch die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC sowie vor allem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Berufung eingelegt. Als die Begründung für dieses Urteil vorlag, wurde es aber von der Staatsanwaltschaft Schwyz akzeptiert. Gemäss «Beobachter» geht der Fall nun dahingehend weiter, dass man gegen die Pornoseiten- Betreiber ermittelt./mm

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