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Oben-ohne-Baden wäre im Kanton Schwyz gar nicht verboten

Oben-ohne-Baden wäre im Kanton  Schwyz gar nicht verboten Oben-ohne-Baden wäre im Kanton  Schwyz gar nicht verboten

Was im Kanton Zürich «erkämpft» werden möchte, ist hierzulande erlaubt: Frauen dürfen ohne Bikini-Oberteil baden.

In den 70er-Jahren war das Oben-ohne-Baden ganz normal – egal, welches Geschlecht man hatte. Später folgten vielerorts strengere Regeln, und die Frau-en mussten ihre Brüste wieder bedecken. Derzeit wird diese Frage im Kanton Zürich hitzig diskutiert. Im Rahmen der Gleichstellungsdebatte wird gefordert, dass für alle die gleichen Kleidervorschriften in den Hallenbädern sowie in den Freibädern gel-ten sollen – Frauen sollen also nicht zwingend ein Bikini-Oberteil tragen müssen. Oben-ohne-Baden ist in den meisten Orten nicht verboten Eine Umfrage in der Region Schwyz zeigt auf: Im öffentlichen Hallenbad in Brunnen ist das Baden ohne Bikini-Oberteil nicht erwünscht, wie Andy Schuler, Leiter und Bademeister des Hallenbads Brunnen, bestätigt. «Aber es war auch noch nie ein Thema oder Problem, dass eine Frau unbedingt oben ohne baden wollte », fügt er hinzu. In den Freibädern, die direkt am See liegen, gibt es zu diesem Thema keine Diskussionen. Die Anzahl der Frauen, die ohne Bikini- Oberteil baden möchten, ist minim, wie die Bademeister der hiesigen Badis berichten. Ab und zu sehe man Frauen, die sich mit geöffnetem Bikini-Oberteil sonnten. Mehr sei in den Schwyzer Badis aber sehr selten der Fall.

Das wäre auch nicht weiter schlimm, denn das Oben-ohne-Baden ist in den meisten Orten gar nicht verboten. So steht etwa in der Badeordnung der Gemeinde Schwyz für das Seebad Seewen lediglich: «Das Tragen von Badekleidung ist obligatorisch.» In der Badeordnung der Gemeinde Arth für das Seebad Arth steht dasselbe: «Das Baden ist nur in Badekleidern erlaubt (auch Kleinkinder).» In der Badeordnung der Gemeinde Ingenbohl für das Strandbad Hopfräben steht gar nichts von Badekleidung, sondern lediglich: «Das Umziehen hat ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Räumen zu erfolgen.» «Früher badete rund ein Drittel der Frauen oben ohne» Ob das Bedecken der Brust bei Frauen zur Badekleidung gehört, ist also in keiner der drei Badeordnungen explizit erwähnt. «Eine genauere Definition gibt es nicht», sagt Marc Zeller, Abteilungsleiter Liegenschaften der Gemeinde Schwyz. Auch Jöggi Horvath, Bademeister des Strandbads Hopfräben, sagt: «Es gibt kein genaues Verbot, dass sich die Damen obenrum bedecken müssen. Jedoch war es auch noch nie der Fall, dass Frauen oben ohne im Strand-bad waren.» Die gleiche Situation im Seebad Arth: «Ein explizites Verbot gibt es nicht. Aber es kam auch noch nie vor», sagt Urs Herger, Bademeister des Seebads Arth. Bisher ebenfalls noch keine Probleme gabs im Seebad Seewen: «Früher badete rund ein Drittel der Frauen oben ohne, heutzutage niemand mehr. Wenn eine Frau oben ohne baden möchte, ist dies nicht verboten », so Bruno Giger, Bade-meister des Seebads Seewen.

Foto: Alexandra Donner

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