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Kontrollen zeigen tiefste Verbisswerte seit Messbeginn

Das Schwyzer Umweltdepartement hat Ende Mai die Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2023/24 erlassen.

AWN/i. Die Bejagungsstrategie für die drei wichtigsten Schalenwildarten Rot-, Gäms- und Rehwild bleiben unverändert, es wurden lediglich verschiedene Feinjustierungen vorgenommen.

Erfreuliche Resultate liefer-te die diesjährige Verjüngungskontrolle im Wald und zeigt den tiefsten Wert seit Messbeginn im Jahr 2009 auf. Dies ist ein Hinweis, dass der eingeschlagene Weg in der Jagdstrategie Wirkung zeigt.

Ein Stier für drei Stück Kahlwild

Da der Rotwildbestand seit einigen Jahren im Kanton Schwyz zunimmt, wurde im Sinne einer mehrjährigen Strategie das minimale Abschussziel von mindestens 562 Tieren beibehalten.

Als Neuerung und aufgrund eines Antrags der Jägerschaft wird der Abschuss von Kahlwild belohnt: Wer innerhalb derselben Wildregion drei Stück Rotwild erlegt und vorweist, ist zum Abschuss eines Stieres berechtigt. Dies auch dann, wenn innerhalb der Wildregion noch nicht sechzig Prozent des Kahlwildabschusses erfüllt sind.

Mit dieser Lösung wird ein stärkerer Jagddruck auf das Kahlwild angestrebt. In der Wild-region Rigi gilt diese Regelung bis zum letzten Jagdtag im September. Wie bereits im vergangenen Jagdjahr wird die ordentliche Rotwildjagd an insgesamt sechs Tagen im November fortgesetzt.

Erfolge bei den Gämsen

Das neue Gämsmanagement wird weitergeführt, um den Bestand wirksam zu stabilisieren, den Jagddruck auf zwei- und mehrjährige Böcke zu entschärfen und gleichzeitig den Verbissdruck im Wald zu senken. Die Resultate aus dem vorangegangen Jagdjahr 2022/23 zeigen deutlich, dass sich das neue Gämsmanagement bewährt hat. Insbesondere gelang es, das erste Mal seit zwanzig Jahren, ein nahezu ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in der Strecke zu erreichen und somit die Vorgaben des Bundes zu erfüllen.

Das Gämsschongebiet Höhronen, das sich mehrheitlich über Waldgebiete erstreckt, wird für diese Saison aufgehoben, und es gelten die kantonsweiten Vorschriften. Die Rehwildbejagung bleibt im Jagdjahr 2023/24 unverändert. Jagende mit einem Niederwildpatent erhalten drei Abschussmarken.

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