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Energieplanung rückt in den Fokus

Der Klimawandel ist in vollem Gang. Um den CO2- Ausstoss zu senken, müssen fossile Energieträger durch nichtfossile ersetzt werden. Gleichzeitig ist die verfügbare Energie möglichst effizient zu nutzen.

Der Einsiedler GLP-Kantonsrat Rudolf Bopp hat eine Kleine Anfrage eingereicht, in welcher der Paragraph 5a des kürzlich revidierten, kantonalen Energiegesetzes (kEnG) im Zentrum steht: Dieser verpflichtet den Kanton Schwyz, eine Energieplanung zu führen.

(GLP, Einsiedeln) Wo steht die kantonale Energieplanung? «Gemäss Gesetz enthält die Energieplanung eine Beurteilung des aktuellen Bedarfs und Angebots an Energie im Kanton, liefert im Bereich der Energieversorgung und -nutzung die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen der Raumplanung und der Projektierung von Anlagen und dient den Gemeinden,den Bezirken und den mit der Energieversorgung betrauten Unternehmen als Grundlage für ihre Energieplanung», schreibt Bopp in seiner Anfrage.

Die Energieplanung sei damit ein wichtiges Instrument im Hinblick auf die anstehende Dekarbonisierung der Gesellschaft, konstatiert Bopp: «Aber auch im Hinblick auf eine ausreichende, verlässliche und preisgünstige Energieversorgung können und müssen Massnahmen, die auf der Grundlage der Energieplanung getroffen werden, einen wesentlichen Beitrag leisten.»

Bis wann liegen erste Ergebnisse vor?

Bopp möchte vom Schwyzer Regierungsrat wissen, wie weit die Erarbeitung der kantonalen Energieplanung vorangeschritten sei und bis wann damit gerechnet werden könne, dass erste Ergebnisse vorliegen würden, die von den verschiedenen Ansprechgruppen (Bezirke, Gemeinden, mit der Energieversorgung betraute Unternehmen, et cetera) genutzt werden können. Des Weiteren will der Einsiedler Kantonsrat in Erfahrung bringen, welche Elemente die kantonale Energieplanung enthalten werde und ob die kantonalen Stellen bei der Erarbeitung der Energieplanung durch Externe unterstützt würden.

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