Veröffentlicht am

Motion nicht erheblich erklärt

Motion nicht erheblich erklärt Motion nicht erheblich erklärt

Am Freitag ging die Frühlingssession des Kantonskirchenrats im Jugend- und Bildungszentrum in Einsiedeln über die Bühne

Im Zentrum der Sitzung stand die Jahresrechnung 2022 der katholischen Kirche im Kanton Schwyz. Der Kantonskirchenrat genehmigte den Tätigkeitsbericht 2022 des Kirchenvorstands und behandelte die Motion «Finanzausgleich für effektiven Normaufwand».

Die Gelder der katholischen Kantonalkirche sollen gerechter unter den Gemeinden verteilt werden: So lautet es in der Motion «Finanzausgleich für effektiven Normaufwand», die Kantonskirchenrat Claude Camenzind aus Freienbach und 16 Mitunterzeichnende initiiert haben.

«Wir haben ein starkes Ungleichgewicht zwischen effektivem und errechnetem Normaufwand bei den Nehmergemeinden », sagte Camenzind: «Gewisse Nehmergemeinden profitieren dadurch überproportional stark bei der Verteilung der Ausgleichsbeträge. Und ich würde grosse Überdeckungen nicht einseitig nur einem grösseren Sparwillen zuschreiben.» Vielleicht habe man wirklich den kleineren Normaufwand aus strukturellen Gründen.

Geld gerechter verteilen

«So können wir in Zukunft hoffentlich das Geld gerechter verteilen und uns effizienter der Senkung des anrechenbaren Steuerfusses widmen», erklärte Camenzind. Andreas Marty aus Arth-Goldau sagte, es gelte zu verhindern, dass derjenige, der mehr Geld ausgebe, mehr erhalte: «Es sollte nicht sein, dass derjenige, der sparsam lebt, bestraft wird.» Erwin Bruhin (Schübelbach) und Patrick Nützi (Schindellegi) unterstützten mit ihren Voten die Motion.

Im kantonalen Kirchenvorstand fand die Motion derweil wenig Anklang: Er beantragte dem Kantonskirchenrat, die Motion für nicht erheblich zu erklären. «Es handelt sich um einen komplexen Vorstoss, der verschiedene Elemente des Finanzausgleichs unter den Kirchgemeinden aufgreift und dessen Grundprinzipien in seiner aktuell bestehenden Form verletzt », erklärte Lorenz Bösch, Präsident des kantonalen Kirchenvorstands: Man habe die Zahlen der letzten Jahre analysiert und könne keine strukturelle Fehlsteuerung im Finanzausgleich erkennen. Finanzpolitische Autonomie im Fokus «Der Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden trägt dazu bei, dass auch die ressourcenschwachen Kirchgemeinden ein angemessenes Pfarreileben finanzieren können», führte Bösch aus: Das System habe zum Ziel, die Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den Gemeinwesen angemessen anzugleichen, ohne dass die finanzpolitische Autonomie der vom Finanzausgleich profitierenden Gemeinden beschränkt werde.

«Finanzpolitische Autonomie bedeutet auch, dass Kirchgemeinden beim Ausgabenniveau nicht eingeschränkt sind», betonte der Präsident: Aufwendungen, die über dem Normaufwand liegen würden, seien selbst zu finanzieren. Anlässlich der Session vom 21. Oktober habe der Kantonskirchenrat einer moderaten Erhöhung des Normaufwandausgleiches zugestimmt, um den Spielraum für Steuersenkungen in den Finanzausgleichsgemeinden zu erhöhen, erläuterte Bösch: «Es ist gleichzeitig festzuhalten, dass auch nach dieser Erhöhung nach wie vor nicht der volle Normaufwand ausgeglichen wird.» Finanzausgleich feinsteuern

Der kantonale Kirchenvorstand erkenne keine Notwendigkeit, den Finanzausgleich grundlegend zu revidieren. Die von den Motionären angeregten Anpassungen seien nicht zielführend und würden die beiden Finanzausgleichsprinzipien der finanziellen Autonomie der Kirchgemeinden sowie der Anreizneutralität verletzen.

«Der bestehende Finanzausgleich verfügt über verschiedene Steuergrössen, die in der Kompetenz des Kantonskirchenrates liegen», fasste Bösch zusammen: «Über diese Grössen lässt sich der Finanzausgleich ausreichend feinsteuern.» Das Kirchenparlament folgte schliesslich dem kantonalen Vorstand und erklärte die Motion mit 73 zu 33 Stimmen für nicht erheblich. Es resultiert ein Gewinn von knapp 100’000 Franken Rund 1,13 Millionen an Geldern wurden im vergangenen Jahr zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kirchgemeinden verschoben. Den Löwenanteil davon gaben die Gemeinden Freienbach und Wollerau mit knapp 400’000 beziehungsweise 330’000 Franken ab. Am stärksten profitierte die Kirchgemeinde Muotathal mit einem Beitrag von knapp 210’000 Franken. Ebenfalls sechsstellige Beträge erhielten Illgau, Steinerberg und Lauerz. Im Voranschlag 2023 sind insgesamt rund 1,3 Millionen Franken für den Finanzausgleich geplant.

Das Finanzjahr 2022 konnte die Kantonalkirche erfolgreich abschliessen: Es resultierte ein Gewinn von knapp 100’000 Franken. Das Ergebnis weicht damit um rund 80’000 Franken vom Voranschlag ab, der einen Überschuss von 17’000 Franken prognostiziert hatte. Höhere Beiträge trotz abnehmender Mitgliederzahl Den 2,14 Millionen Franken Aufwand aus den Sparten Behörden, Verwaltung, Bildung, Seelsorge und Bistumsbeiträge standen 2,24 Millionen Franken Ertrag aus den Beiträgen der 36 Kirchgemeinden gegenüber. Das ergibt einen Beitrag von gut 24 Franken pro Katholik bei einer massgeblichen Zahl von 92’431 Katholiken.

«Diese Kopfquote wurde im Rechnungsjahr im Vergleich zum Vorjahr wiederum um 1,40 Franken erhöht, was hauptsächlich auf eine schrittweise Erhöhung des RKZ-Beitrages zurückzuführen ist», sagte Karin Birchler, Ressortchefin Finanzen: Der Gewinn der Jahresrechnung 2022 in der Höhe von rund 100’000 Franken werde dem Eigenkapital der Betriebsrechnung gutgeschrieben, das somit per 31. Dezember einen Bestand von gut 600’000 Franken aufweise. «Das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Finanzausgleich beträgt infolge der ausgeglichenen Rechnung 2022 per Ende Jahr unverändert rund 52’000 Franken », führte Birchler aus.


Lorenz Bösch, Präsident des kantonalen Kirchenvorstands: «Es gibt keine strukturelle Fehlsteuerung im Finanzausgleich.»

Share
LATEST NEWS