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Nach Unfall über die Wiese abgehauen

Ein 51-jähriger Ausserschwyzer machte mit seinem Kleinmotorfahrzeug so ziemlich alles falsch.

fko. Im Herbst war ein 51-jähriger Ausserschwyzer in der March auf einer engen Strasse unterwegs. Er fuhr dabei ein sogenanntes Kleinmotorfahrzeug, das im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz nicht genauer bezeichnet wird. Unter diese Kategorie fallen zum Beispiel Fahrzeuge wie Quads oder zweiplätzige Elektrofahrzeuge. Dabei kam ihm ein Personenwagen entgegen – wegen einer Verengung der Strasse war ein Kreuzen nicht möglich.

Verbale und tätliche Auseinandersetzung Der 51-Jährige stieg daraufhin aus – zog allerdings die Handbremse dabei nicht an. Es kam, wie es kommen musste: Sein Vehikel setzte sich selbstständig in Bewegung und rollte in den Personenwagen. Daraufhin lieferten sich die beiden Fahrer eine verbale und tätliche Auseinandersetzung.

Schliesslich stieg der Mann wieder in sein Kleinmotorfahrzeug und blochte abseits der Strasse über sein eigenes Wiesland zu seinem Hof. Dort trank er gemäss Strafbefehl eine unbestimmte Menge Alkohol – einen sogenannten Nachtrunk. Er verweigerte die angeordnete Blutentnahme Obwohl der 51-Jährige nach dem Unfall pflichtwidrig weder seine Adresse angegeben noch die Polizei gerufen hatte, fand diese den Weg natürlich trotzdem zu ihm. Er verweigerte die durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Blutentnahme zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration entschieden. Auch eine Bestimmung des Atemalkohols war nicht möglich.

Zu Geldstrafe und Busse verurteilt

Das Ganze hatte natürlich Konsequenzen. Er kassierte einen Strafbefehl und wurde wegen Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, vorsätzlichem pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall, fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln und vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Gesetz über die Verwendung von Motorfahrzeugen ausserhalb öffentlicher Strassen und Wegen zu einer Geldstrasse von sechzig Tagessätzen à siebzig Franken verurteilt – mit zwei Jahren Probezeit.

Zudem muss der 51-jährige Ausserschwyzer eine Busse über 2250 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 1530 Franken berappen.

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