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Erneute Niederlage für Kiesabbau-Gegner

Erneute Niederlage für Kiesabbau-Gegner Erneute Niederlage für Kiesabbau-Gegner

Das Schwyzer Verwaltungsgericht lehnt eine weitere Beschwerde gegen die Fristverlängerung der Kibag für den Kiesabbau in Tuggen und Wangen ab.

Seit Jahrzehnten betreibt die Kibag AG in den Gemeinden Wangen und Tuggen mehrere Kiesgruben. Bis zum Ende des Jahres 1999 hätte gemäss früher getroffenen Abmachungen der Kiesabbau beendet und die Gruben wieder aufgefüllt und rekultiviert werden müssen. Dieser Zeitplan wurde aber nicht eingehalten.

Es ist das dritte Fristverlängerungsgesuch Zweimal stellte die Kibag in den beiden Gemeinden Fristverlängerungsanträge. Zweimal konnten diese Anträge trotz gerichtlicher Auseinandersetzungen, die bis vor Bundesgericht ausgetragen wurden, durchgesetzt werden. Am Ende des Jahres 2019 stellte die Kibag ihr drittes Fristverlängerungsgesuch, diesmal bei der Gemeinde Tuggen. Die Frist sollte bis Ende des Jahres 2025 verlängert werden. Doch auch dagegen wehrten sich vier Kiesabbau-Gegner bis vor das Schwyzer Verwaltungsgericht – allerdings ohne Erfolg, wie aus einem kürzlich vom Gericht veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.

Die Gegner forderten nebst der Abweisung des Fristerstreckungsgesuchs unter anderem auch einen sofortigen Baustopp sowie ein unverzügliches Schwerverkehrs-Fahrverbot auf den entsprechenden Zufahrtsstrassen.

Bei der vorliegenden umstrittenen Fristverlängerung gehe es nicht um die Bewilligung für ein neues Abbauvorhaben, sondern um die gerechtfertigte und pflichtige Wiederauffüllung und Rekultivierung eines bereits früher bewilligten Kiesabbauvorhabens.

Mit allen angeführten Rügen abgeblitzt Dass der Zeitplan nicht zuletzt auch aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen nicht habe eingehalten werden können, sei nicht unbedingt die Schuld der Kibag. Auch mit den weiteren Rügen setzten sich die Beschwerdeführenden nicht durch.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und legte den Kiesabbau- Gegnern die Verfahrenskosten von 2500 Franken auf. Zudem haben sie die Gemeinden Tuggen und Wangen mit jeweils 900 Franken und die Kibag mit 1800 Franken zu ent- schädigen.

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