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Keine Lust – Zivilschutz-Muffel fälscht Arztzeugnis

Ein Arther wollte sich vor dem Zivilschutz drücken. Der Schwindel flog auf. Jetzt wird es teuer.

Ein knapp dreissigjähriger Mann aus Arth erhielt vor einem Jahr ein Aufgebot des Zivilschutzes: ab in den Fortbildungskurs. Postwendend schrieb er zurück: Leider, leider sei ein Unfall passiert mit Spitaltermin und MRI. Aus medizinischen Gründen könne er an der Fortbildung nicht teilnehmen, er sei gemäss ärztlicher Untersuchung zu hundert Prozent arbeitsunfähig. Und das verblüffend zielsicher bis um die Tage nach der Weiterbildung.

Doch so einfach kommt man nicht davon, wenn es um die Zivilschutzpflichten geht. Bei den Verantwortlichen wurde man stutzig und verlangte Belege, vielleicht aus Routine, vielleicht hatte man einen Verdacht. Auf Aufforderung hin hatte der Arther ein Arztzeugnis einzureichen.

Und siehe da, tatsächlich war darin die Rede von einer Verletzung. Aber mit dem Schreiben, scheinbar unterzeichnet von einer Frau Doktor aus der Region, kamen neue Fragen. Warum stand da zunächst eine falsche Jahreszahl im Attest, und in einer hastig nachgereichten E-Mail stimmte plötzlich alles?

Nach ein paar amtlichen Abklärungen war klar: Die medizinische Bescheinigung war eine plumpe Fälschung, die Unterschrift der Ärztin kopiert.

Staatsanwaltschaft schaltet sich ein Die Schwyzer Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Sie stellte nach eigenen Untersuchungen einen Strafbefehl aus, und zwar wegen mehrfacher Urkundenfälschung und einer vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Bevölkerungsund Zivilschutzgesetz. Der Zivilschutz ist schliesslich obligatorisch und kein Gesellenverein, bei dem man sich nach Lust und Laune entschuldigen kann.

«Für uns ist das der erste bekannte Fall», sagt Edgar Gwerder, Vorsteher des kantonalen Amts für Militär, Feuer- und Zivilschutz, zum gefälschten Attest. Ganz generell steht es jedenfalls gut um die Dienstmoral der Schwyzer Zivilschutzangehörigen. Knapp 1200 von ihnen werden jedes Jahr kantonsweit aufgeboten.

Jedes Jahr gebe es eine Handvoll, die am Kurstag einfach nicht auftaucht. Üblicher sei jedoch ein Dispensationsgesuch beziehungsweise ein Gesuch um Dienstverschiebung. Das machen etwa zehn Prozent der Aufgebotenen. Meist wird das begründet mit Terminüberschneidungen, beruflichen Verpflichtungen, Ferien, Schule oder Studium. Besser reden statt schummeln

Edgar Gwerder hat einen Tipp: «Ein begründetes Dienstverschiebungsgesuch einreichen und wir finden normalerweise in kürzester Zeit eine für beide Seiten gute Lösung.» Ohnehin würden die Kursdaten durch die Zivilschutzverantwortlichen frühzeitig kommuniziert, und meis-tens gebe es alternative Termine in den Monaten darauf.

Eine Lektion erteilt derweil der Staatsanwalt: Besser keine Dokumente fälschen, sonst geht es ins Geld. Der Fälscher kassierte mit einem rechtskräftigen Strafbefehl eine Busse von 1100 Franken und eine bedingte Geld-strafe von über 4400 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 680 Franken.

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