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E-Trottinett – Kantonspolizei sensibilisiert Eltern mit Brief

Für die Strasse zugelassene Fahrzeuge müssen auf der Strasse fahren.

Der Boom zu trendigen Fortbewegungsmitteln geht stetig weiter. Das bringt auch Probleme oder gar Gefahren mit sich. Deshalb verschickt das Schwyzer Amt für Volksschulen nun ein Schreiben der Schwyzer Polizei an die Eltern.

Darin steht: Es ist nicht zu übersehen, «dass Schülerinnen und Schüler auf Stufe Sek 1 auf ihrem Schulweg und in ihrer Freizeit zusehends auch Elektro-Trendfahrzeuge verwenden, sei es ein E-Bike, ein E-Trotti oder dergleichen».

In diesem Zusammenhang stellt die Polizei vermehrt ein Fehlverhalten fest, «das meist auf Unwissenheit zurückzuführen ist». Die Kinder im achten Schuljahr erhalten bereits heute die wesentlichen Informationen zu Trendfahrzeugen im ergänzenden, polizeilichen Präventionsunterricht «Traffic». Dennoch informiert die Polizei jetzt via Elternbrief über die Vorschriften. Wichtigster Punkt: Es gibt strassenzugelassene Trend-Fahrzeuge und solche, die es nicht sind.

E-Trendfahrzeuge mit und ohne Zulassung Wie die Polizei schreibt, dürfen sämtliche E-Trendfahrzeuge mit Fahrzeugzulassung ab dem 14. Altersjahr auf der Strasse benutzt werden. Zudem muss man im Besitz des Führerausweises der Kategorie M (Mofa) sein. Frei vom Führerschein sind Personen über 16 Jahre. Ausgenommen davon sind die schnellen E-Bikes, für die es auch über 16 Jahre einen Führerausweis der Kategorie M benötigt.

Das Benutzen des Trottoirs mit E-Trendfahrzeugen mit Strassenzulassung ist nicht gestattet: Sie gehören auf die Strasse, auf der die Verkehrsregeln und das Fahrverhalten analog von Fahrrädern gilt. Bei handelsüblichen E-Trendfahrzeugen handelt es sich um einplätzige Fahrzeuge. Fahrten zu zweit oder durch mehrere Personen gleichzeitig sind nicht erlaubt. Und man muss auch am Tag mit Licht fahren.

Andere E-Trendfahrzeuge wie Einrad (Monowheel), Smart-wheel (Hoverboard) und Elektro- Skateboard haben keine Fahrzeugzulassung und damit auch keinen Versicherungsschutz und dürfen somit nicht auf öffentlichen Strassen benutzt werden.

54 Unfälle mit erheblichen Verletzungen registriert Laut der aktuell vorliegenden Verkehrsstatistik kam es im vergangenen Jahr zu 54 Unfällen mit erheblichen Verletzungen. Bei den meisten davon, nämlich bei vierzig Unfällen, waren Fahr-zeuge mit zwei Rädern betroffen – und sie passierten im Langsamverkehr. So wurden zum Beispiel vier Fussgänger erheblich verletzt. Bei zwei Unfällen waren fahrzeugähnliche Geräte wie Kickboards beteiligt.

Für die Schwyzer Polizei hat die Prävention einen hohen Stellenwert. Verkehrs- und Kriminalpräventionskurse wurden im vergangenen Jahr mit 14’855 Personen durchgeführt, was einer Zunahme von rund Tausend gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

An den Radtests haben 1240 Schülerinnen und Schüler teilgenommen (im Jahr 2021: 1651 Schüler). Schülerpatrouilleure waren im vergangenen Jahr 431 unterwegs. Im Vorjahr waren es 466.

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