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Fischereiverein setzt die Zeichen für eine noch nachhaltigere Bewirtschaftung

Fischereiverein setzt die Zeichen für eine  noch nachhaltigere Bewirtschaftung Fischereiverein setzt die Zeichen für eine  noch nachhaltigere Bewirtschaftung

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für den Sihlsee ein neues Bewirtschaftungskonzept und neue Fischereivorschriften. Damit werden die Bestrebungen zur Nachhaltigkeit verstärkt.

FVE. Der flächenmässig grösste Stausee der Schweiz ist ein Pachtgewässer und wird seit der Pachtvergabe im Jahre 1940 durch den Fischereiverein Einsiedeln (FVE) fischereilich bewirtschaftet. Da neue Pachtvertragsverhandlungen mit dem Kanton als Verpächter anstanden, wurde dies vom FVE zum Anlass genommen, das bestehende Bewirtschaftungskonzept des Sihlsees zu überprüfen und zu überarbeiten.

Ausgewiesenen Praktiker als externe Fachperson Der Verein hat dazu eine externe Fachperson beigezogen. Die Wahl fiel auf Bernhard Berger aus Jagenbach in Österreich, welcher als Fischbiologe ein Ingenieurbüro für Fischökologie und nachhaltige Gewässerbewirtschaftung betreibt. Er ist zudem Bewirtschafter der Kampstauseen im Waldviertel in Niederösterreich und dort auch als Angelguide tätig. Als ausgewiesener Praktiker und Spezialist für die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen angelfischereilichen Bewirtschaftung von Gewässern und Fischereirevieren war er somit der ideale Partner für den FVE. Sein Auftrag umfasste die Erstellung einer Defizitanalyse der heutigen fischereilichen Bewirtschaftung des Sihlsees sowie die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen.

Bewährtes weiterführen und ergänzen Aufgrund der Vorschläge wurden gemeinsam Ziele und Massnahmen für das neue Konzept definiert. Der Schwerpunkt der künftigen fischereilichen Bewirtschaftung des Sihlsees wird noch mehr auf der Nachhaltigkeit lie-gen. Bereits bis anhin wurden durch den FVE mit der Einbringung von Tannenbäumen als natürliche Laichhilfen für Egli sowie von künstlichen Laichhilfen für Zander nachhaltige Bewirtschaftungsmassnahmen praktiziert. Diese werden weitergeführt und mit verschiedenen Massnahmen zur Habitatsverbesserung des Sihlsees ergänzt. So sollen zum Beispiel Totholzstrukturen in den See eingebracht werden, welche den Fischen gleichzeitig als Nahrungsgrundlage, Deckungsmöglichkeit und Laichsubstrat dienen.

Via Generalversammlung und Kanton genehmigt

Da auch zusätzliche Schonmassnahmen für die Fische vor und während der Laichzeit geplant sind und deshalb die geltenden Fischereivorschriften angepasst werden mussten, konnten die Mitglieder des FVE anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung darüber befinden. Diese stimmten den vorgeschlagenen Änderungen im Sinne eines Antrags an den Kanton mit grosser Mehrheit zu. Die neuen Vorschriften wurden vom Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigt, sodass diese auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten können.

Neu Schutzzone «süd» und reduzierte Fangzahlen

Auf die Einführung einer generellen Schonzeit für den Hecht und den Zander wird am Sihlsee weiterhin verzichtet. Zusätzlich zu den bereits bestehenden und jeweils im Frühjahr mit gelben Tafeln und Bojen markierten temporären Schongebieten wird jedoch eine neue «Schutzzone süd» ausgeschieden. Diese umfasst den südlichen mittleren Seeteil ab Höhe Sturmwarnung sowie den ganzen oberen Seeteil. In die-ser Zone, welche einen Gross-teil der Flachwasserzonen des Sihlsees beinhaltet, ist bis am 31. Mai jegliche Fischerei auf Raubfische untersagt. Damit sollen insbesondere der Hecht und der Zander vor und während der Laichzeit geschützt werden.

Das Befahren mit Schiffen sowie die Fischerei auf Friedfische vom Ufer als auch vom Boot aus ist in dieser Zone weiterhin erlaubt. Als weitere Massnahme wird die verpönte Befischung laichender Zander auf ihren Nestern verboten und die maximale Tagesfangzahl für Forelle, Hecht und Zander bis zum 31. Mai von bisher zwei auf einen und ab 1. Juni von bisher fünf auf neu insgesamt drei Fische reduziert.

«Trophäenfische» sind weiterhin erlaubt

Mit jährlich rund 3500 verkauften Patenten besteht am Sihlsee ein beträchtlicher Angeldruck auf Raubfische, insbesondere auf den Hecht und den Zander. Zum Schutz der für den Bestandeserhalt wichtigen grossen Laichtiere wird deshalb die Entnahme von Hechten künftig über ein sogenanntes Entnahme- oder Küchenfenster geregelt, bei welchem nicht mehr nur ein Fangmindestmass (55 Zentimeter), sondern neu auch ein Höchstfangmass (80 Zentimeter) festgelegt wird. Die Entnahme sogenannter «Trophäenfische » ab 120 Zentimeter bleibt weiterhin erlaubt. Auch für Karpfen wird ein Entnahmefenster von 40 bis 60 Zentimeter eingeführt.

Sachkundenachweis auch für Kurzzeitpatente erforderlich Mit Einführung der generellen SaNa-Pflicht im Kanton Schwyz ab 2023 ist auch am Sihlsee nicht mehr nur für Saisonpatente, sondern auch für Kurzzeitpatente wie Tages- und Wochenkarten der Besitz eines SaNa-Ausweises erforderlich. Der Nachweis der Sachkundigkeit ist neu passiv zu erbringen. Das heisst, dieser muss nicht mehr beim Kauf eines Patentes nachgewiesen, sondern bei einer Kontrolle erbracht werden können. Jugendliche Patentinhabende bis zum vollendeten 14. Altersjahr sind von der SaNa-Pflicht befreit, sofern eine erwachsene Begleitperson über diese Kenntnisse verfügt. Kanton zahlt mehr für ökologische Aufwertungen Für ökologische Aufwertungen an Fisch- und Krebsgewässern im Kanton Schwyz sollen Fischereivereine und Privatpersonen durch den Kanton künftig finanziell grosszügiger unterstützt werden. Die Finanzierung erfolgt über einen Patentzuschlag, weshalb auch am Sihlsee die Patentgebühren im Rahmen des bestehenden Gesetzes entsprechend angepasst werden. Der Tarif für ein Gästepatent zum Jahrespatent für Erwachsene wird im Gegenzug reduziert.

Fotos: zvg


Diese Unterwasseraufnahme zeigt einen Sihlsee-Zander auf einer künstlichen Laichhilfe.

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