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Eine Ausnahmebewilligung für Wendy Holdener

Unteriberg kennt eigentlich keine Flachdächer. Für Skiass Wendy Holdener wurde aber eine Ausnahme gemacht.

Wer Erfolg hat, hat Neider. Diese Binsenwahrheit muss nun auch die Schwyzer Skirennfahrerin Wendy Holdener erleben. Ende letzten Jahres wurde öffentlich, dass sie zusammen mit Familienangehörigen in ihrer Heimat ein Bauprojekt mit insgesamt elf Wohnungen realisieren will. Das Projekt kommt an, wie ein Blick auf die Website zeigt. Bis auf eine waren vor Kurzem bereits alle Wohnungen reserviert.

Wer sich in den Restaurants im Ybrig umhört, vernimmt aber auch weniger Schönes. «Ja, ja. Für Wendy wird eine Ausnahme gemacht», heisst es. Grund ist das Baureglement der Gemeinde Unteriberg. Es untersagt den Bau von Flachdächern, ausser es gibt eine Ausnahmegenehmigung. «Flachdachbauten sind nur in Ausnahmefällen gestattet », heisst es da in Artikel elf, Absatz drei. Und dies, obwohl es schon vereinzelte Flachdächer auf Gemeindegebiet gibt – aller-dings ältere.

Eine Ausnahmebewilligung konnte sich nun die schnelle Skifahrerin zusammen mit der Sambucus Architektur Unteriberg ergattern. Der Weg dorthin war aber alles andere als einfach, wie dem Protokoll des Gemeinderates zu entnehmen ist, in das der «Bote» aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips Einblick haben konnte.

«Es ist alles entschieden, da gibt es nichts mehr zu ändern», sagt denn auch der interimistische Bausekretär, Patrick Wessner, vom Unteriberger Bauamt. Weshalb das so ist, das zeigt ein Blick ins Gemeinderatsprotokoll. Schon 2020 machte die Bauherrschaft Vorabklärungen betreffend eines Flachdachs. Die Baukommission entschied, «keine Ausnahmebewilligung für ein Flachdach in Aussicht zu stellen».

Aufgrund dieses negativen Entscheids führte die Gemeinde mit der Sambucus ein «persönliches Gespräch». Mit positiven Folgen für die Holdeners. Die Bauherrschaft verwies auf das Baureglement, «dass in ausserordentlichen Fällen eben ein Flachdach möglich» ist.

Im zweiten Anlauf hats geklappt Am 24. Februar beriet die Baukommission erneut und entschied, «aufgrund des Standortes (das Haus kommt am Dorfrand und nicht in der Kernzone zu stehen), dass ein Flachdach möglich ist». Am 15. September wurde von der Bauherrschaft daraufhin ein «Gesuch um einen anfechtbaren Vorentscheid eingereicht». Darum, und weil es immerhin vereinzelt schon Flachdächer gibt in Unteriberg, bekam Wendy Holdener Ende Jahr grünes Licht zum Neubau. Daran änderte auch eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde nichts – sie wurde abgelehnt und versandete.

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