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Immer mehr Automobilisten lassen ihre Halterdaten sperren

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, die Weitergabe der eigenen Halterdaten kostenlos sperren zu lassen

Wer nicht will, dass jemand mit dem Abrufen seines Autokennzeichens erfährt, dass er der Halter des Fahrzeuges ist, kann diese Datenwiedergabe amtlich sperren lassen. Die Anzahl der Anträge steigt jährlich.

SILVIA GISLER

Wer ist die schöne Frau, die soeben ihr Auto neben meinem abgestellt hat? Und wer ist der Typ, der mir vor ein paar Tagen frech die Vorfahrt genommen hat? Die Antworten erhält man ganz einfach, indem man für einen Franken besagte Autonummer – zum Beispiel SZ 81945 – per SMS an 939 sende. Manchmal bringt einen die Halterabfrage aber nicht weiter. Denn seit den 90er-Jahren besteht in der Schweiz die Möglichkeit, die Weitergabe der eigenen Halterdaten beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt kostenlos sperren zu lassen. Hunderte Gesuche pro Jahr

Wie viele Fahrzeughalter im Kanton Schwyz die Herausgabe der Daten gesperrt haben, weiss Peter Wespi, Leiter des kantonalen Verkehrsamts, nicht. «Dies wird statistisch nicht erhoben », erklärt er. Wespi bestätigt allerdings den Verdacht, dass es nur ein kleiner Teil aller Fahrzeughalter ist, der davon Gebrauch macht. Ein Teil, der aber immer grösser geworden ist: «In den letzten zehn Jahren haben wir eine deutliche Zunahme verspürt.» So seien es mittlerweile mehrere Hundert Gesuche pro Jahr, die bearbeitet werden müssten. Vor allem, wenn in den Medien darüber berichtet werde, häuften sich Anträge meist. Die Sperrung ist kostenlos, muss aber schriftlich erfolgen. Auf der Website des Verkehrsamtes kann dies online erledigt werden. Natürlich sei es umgekehrt auch möglich, eine Sperre aufzuheben. Dies passiere aber nur sehr selten. Persönlichkeitsschutz und Sicherheit als Hauptgründe Dazu, wer in Bezug auf seine Autonummer mehr Wert auf Datenschutz legt, kann Wespi nur spekulieren. «Gefühlsmässig halten sich Geschlechter und Altersgruppen die Waage.» Ein eindeutiges Ergebnis hat Wespi nur in einem Fall: «Es gibt eindeutig mehr Private als Firmen, die einen Antrag stellen. Es macht wenig Sinn, bei beschrifteten Firmenfahrzeugen eine Auskunftssperre eintragen zu las-sen », erklärt der Amtsleiter. Laut Peter Wespi gibt es zwei Hauptgründe, die für das Sperren der Halterdaten sprechen: Persönlichkeitsschutz und Sicherheit. So gehe es im Grunde niemanden etwas an, wem das Fahrzeug gehöre, das einen überhole, schräg parkiert wurde oder an einem «speziellen Ort» abgestellt worden sei. Auch müsse niemand wissen, wo die Person zu Hause sei, deren Fahrzeug zum Beispiel gerade in Südfrankreich stehe.

Natürlich gebe es aber auch berechtigte Gründe, die Halterdaten trotz Weitergabesperre auszuhändigen: Gemäss Strassenverkehrsgesetz dürfe dies an Personen geschehen, die Punkt A an einem Zulassungsverfahren beteiligt seien, Punkt B von einem Verkehrsunfall betroffen seien oder Punkt C im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse schriftlich geltend mach-ten. In solchen Fällen können sich Halter also auch nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

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