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Unveränderte Finanzierung von Groberschliessungen

Am Gesetz zur Kostenaufteilung bei Groberschliessungsstrassen gibt es vorerst keine Änderungen.

dabu. In einem Postulat vom 6. Juli forderten die Mitte-Kantonsräte Dominik Blunschy und Christian Schuler Änderungen an der Finanzierung von Groberschliessungen. Demnach soll die Beitragspflicht von stark betroffenen und allenfalls profitierenden Grundeigentümern nahe einer geplanten Groberschliessung reduziert werden.

Dies soll helfen zu verhindern, dass notwendige Groberschliessungen verzögert, verteuert oder schliesslich gar nicht angepackt werden. Das Beispiel der Erschliessung Brunnen Nord zeige deutlich auf, dass aufgrund der notwendigen Beiträge die gesamte Planung sehr anspruchsvoll und aufwendig sei. Den Betroffenen stehen Rechtsmittel zur Verfügung, um geplante Groberschliessungen massiv zu verzögern. Beispielsweise durch die Verweigerung der Unterzeichnung eines Pauschalierungsvertrags.

Regierungsrat ist einsichtig, lässt aber von Änderungen ab Das Postulat erhält vom Regierungsrat in dem Punkt Zustimmung, dass die festzulegenden Kostenteiler bei Groberschliessungsstrassen zu Verzögerungen führen können. In der Praxis zeige sich jedoch, dass in den allermeisten Fällen eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Parteien ohne langwieriges Beschwerdeverfahren erzielt werden könne, wie der Regierungsrat in seiner Antwort verlauten lässt.

Zudem haben die Gemeinden die Möglichkeit, bei der Festlegung eines Erschliessungsplans zwischen Grob- und Basiserschliessungen zu unterscheiden. Bei Letzteren ist keine Kostenbeteiligung von Grundeigentümern vorgesehen, da in solchen Fällen ein noch höheres öffentliches Interesse an der Infrastruktur vorhanden ist. Da den Gemeinden diese und in der Antwort weitere aufgeführte Massnahmen zur Verfügung stehen, hat der Regierungsrat beantragt, das Postulat als nicht erheblich zu erklären.

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