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Gefängnisstrafe für «Töfflibueb»

Ein 34-jähriges Unfallopfer wird hart bestraft – weil sich der Mann in neun Punkten strafbar gemacht hat.

aa. Seit dem Jahr 2012 war es dem Märchler verboten, sich ans Steuer eines Motorfahrzeugs zu setzen. Also schaffte sich der 34-Jährige ein Leichtmotorfahrrad an, das auf eine Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern begrenzt ist.

Gemäss Strafbefehl hat sich der junge Mann irgendwann zwischen April 2017 und Januar 2021 eine «Badass-Box» einbauen lassen oder diese selber montiert. Dabei handelt es sich um ein Tuning, bei dem der Umdrehungszähler manipuliert wird, damit nur jede zweite Umdrehung gemessen wird.

Die ursprünglich auf 25 Stundenkilometer limitierte Tretunterstützung des Fahrzeugs wurde dadurch aufgehoben und der Märchler konnte mit dem Töffli auf flacher Strecke Geschwindigkeiten von bis zu 56 Stundenkilometern erreichen. Töffli-Tuning wird wegen Unfall entdeckt Der Märchler hatte gleich dop-pelt Unglück, denn er wurde im Januar 2021 in Lachen Opfer eines Unfalls, weswegen der Polizei die Manipulation am Töffli aufgefallen war. Erschwerend kam hinzu, dass der junge Mann Opiate und Alkohol konsumiert hatte, bevor er aufs frisierte Töffli gestiegen war.

Laut Staatsanwaltschaft wies er eine Konzentration von 12 Mikrogramm freiem Morphin und von 0,55 Gewichtspromille Alkohol auf, war also fahrunfähig.

Als er das Motorrad in Lachen in der Begegnungszone fuhr, kam es zur Kollision mit einer Automobilistin, welche ihm beim Ansteuern eines Parkplatzes den Vortritt nahm. Vermutlich hatte sie ihn nicht gesehen, denn er fuhr ohne Frontlicht. Mit dem ungeschützten Kopf traf der 34-Jährige erst hart auf das Auto und dann auf den Boden auf. Dabei verletzte er sich erheblich und hatte ein mittelschweres Schädel-Hirn-Trauma.

Busse von 1500 Franken

Die Anklagepunkte lauten unter anderem: Vorsätzliches Fahren eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand, vorsätzliches Fahren ohne Berechtigung, da ihm der Führerausweis entzogen worden war, vorsätzliches Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, da das Fahrzeug über keine Typengenehmigung verfügte, vorsätzliches Nichttragen des Schutzhelmes, vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln durch Fahren ohne Licht nachts auf beleuchteter Strasse und mehrfache Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel. Eine Haftpflichtversicherung hatte der Mann auch nicht.

Die Staatsanwaltschaft sprach eine auf fünf Jahre bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Busse von 1500 Franken aus. Statt der Busse sind auch 15 Tage Gefängnis möglich. Hinzu kommen Verfahrenskosten von total 4548 Franken.

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