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Stiftung Phoenix kann bauen

Stiftung Phoenix kann bauen Stiftung Phoenix kann bauen

Baubewilligung für neues Wohnheim liegt vor

Mit der Bewilligung der neuen Erschliessung ist die Stiftung Phoenix startklar: Im zweiten Quartal 2023 soll mit dem Bau des Wohnheims begonnen werden.

VICTOR KÄLIN

Am 15. September hat der Bezirksrat Einsiedeln der Stiftung Phönix Schwyz die Baubewilligung erteilt für die neue Zufahrt ab der Nordstrasse (EA 61/22). Damit ist das letzte rechtliche Puzzleteil gesetzt worden für die Realisation eines neuen Wohnheims auf dem Areal des ehemaligen Gotthardstalls zwischen der Kronen- und der Nordstrasse.

Jahrelange Vorgeschichte

Die Baubewilligung umfasst im wesentlichen die neue Tiefgaragenzufahrt via Nordstrasse, den Verzicht auf den vormals geplanten Autolift sowie die Projektänderung zum Neubau mit Tiefgarage und Pfahlfundation.

Das erwähnte Grundstück gehört dem Bezirk Einsiedeln. 2016 kam es in Einsiedeln zur Abstimmung über die Abtretung des Gotthardstall-Areals an die Stiftung; das deutliche Ja führte ein Jahr später zum Baurechtsvertrag mit dem Bezirk.

2019 wurde der Projektwettbewerb abgeschlossen, aus welchem der Vorschlag «Alp Sihl Biber » des Architekturbüros Baumberger & Stegmeier AG aus Zürich als Sieger hervorging. Mit der Aufgabe der beiden Häuser Flora und Sonneck, respektive dem Neubau auf der benachbarten Parzelle Gotthardstall, kann die Zahl der Wohnheimplätze von 20 auf 30 erhöht werden.

Die Kosten des Neubaus belaufen sich auf 12,7 Millionen Franken. Der im August 2020 erfolgten Bauplanauflage folgten indes zwei Einsprachen; sie konnten inzwischen allerdings erledigt werden. Am 24. Februar 2021 hiess der Kantonsrat einen Kredit von 11,9 Millionen Franken gut – mit 85:2 nahezu einstimmig.

Baustart im nächsten Jahr Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2023 geplant. Bis dahin wird der Grossteil der Planungsarbeiten abgeschlossen sein. Wenn alles rund läuft, könnte im Dezember 2024 gezügelt und der Betrieb auf dem Gotthardstall-Areal aufgenommen werden. Das wäre dann wirklich so etwas wie ein längst verdientes Weihnachtsgeschenk.

Mit der erteilten Baubewilligung ist auch klar, dass die Erschliessung des Wohnheims über die Nordstrasse erfolgen kann – zwischen der Hauswand rechts und dem Gartenhag links.

Foto: Archiv EA

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