Veröffentlicht am

Masseur wurde freigesprochen

Eine Hotelkundin hatte einen Masseur der Schändung, der sexuellen Nötigung und der sexuellen Belästigung bezichtigt.

RUGGERO VERCELLONE

Eine Massage in einem Hotel in Ausserschwyz endete sowohl für die Hotelkundin als auch den Masseur schlecht. Die Frau warf dem Masseur vor, sie gegen ihren Willen an den Brüsten und der Scheide «massiert» zu ha-ben. Der Masseur wurde gleichentags vom Hoteldirektor entlassen. Kürzlich fand vor dem Strafgericht der Prozess gegen den heute 45-Jährigen statt.

Vor Gericht bezeugte die Frau, dass sie so etwas trotz etlicher erhaltener Massagen im In- und Ausland noch nie erlebt habe. Der Masseur habe ihr unter der Aufforderung, sich zu entspannen, die Beine nach aussen gedrückt und sei dann mit den Fingern vaginal in sie eingedrungen.

«Ich war total neben der Spur», sagte sie: Sie sei überrascht und komplett unfähig gewesen, Widerstand zu leisten. «Heute würde ich aufstehen und gehen, aber damals konnte ich das einfach nicht», sagte sie. Sie verlangte eine angemessene Strafe für den Schweizer mit ägyptischem Migrationshintergrund und für sich eine Genugtuung von 5000 und einen Schadenersatz von rund 2000 Franken.

Die Frau habe sich «als Fette beleidigt gefühlt» Die Schwyzer Staatsanwältin beantragte eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, eine Busse von 700 Franken sowie ein fünfjähriges Berufsverbot als Masseur. Der ausgebildete und professionelle Masseur, der laut seinem Verteidiger in der Schweiz zwischen 2000 und 3000 Massa-gen durchgeführt hat, bestritt sämtliche Vorwürfe. «Ich lie-be meinen Beruf und meine Arbeit », sagte er: So etwas habe er noch nie erlebt. Die Massage sei völlig normal abgelaufen. Die Frau habe nach Alkohol gerochen, und er habe gemerkt, dass ihr nicht ganz wohl gewesen sei. Sie hätten aufgrund des Übergewichts der Frau auch über Lymphdrainage gesprochen. Darin sah der Verteidiger ein Motiv für die Anschuldigungen der Frau. Sie habe sich «als Fette beleidigt gefühlt».

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Schwyzer Strafgericht sprach den Mann nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» von Schuld und Strafe frei und wies sämtliche Geldforderungen ab. Die Verfahrenskosten von rund 13’000 Franken wurden auf die Staatskasse genommen.

Obschon sich die Ausführungen der Frau nicht als unglaubhaft erwiesen, würden diese doch nicht ausreichen, um eine Verurteilung des Beschuldigten herbeizuführen. Auch dessen Schilderungen liessen sich nicht als gänzlich unglaubhaft abtun, hielt das Schwyzer Gericht in seiner Kurzbegründung zum Urteil fest. Auch die übrigen Beweismittel sprächen nicht gegen den bislang unbescholtenen Beschuldigten.

Share
LATEST NEWS