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Steuerüberschüsse sorgen für Luxusprobleme

Der Kanton Schwyz hat seine finanziellen Ziele weit übertroffen. Die Regierung relativiert derweil die Überschüsse.

ALAIN HOSPENTHAL

Der Kanton Schwyz kommt von verschiedenen Seiten in Bedrängnis. Gleich mehrere Postulate und eine Motion fordern eine Umverteilung der angehäuften Steuerüberschüsse. So hat-ten am 9. Dezember 2021 die drei SVP-Kantonsräte Thomas Haas, Samuel Lütolf und Oliver Flühler in einer Interpellation gefordert, dass seitens der Schwyzer Regierung auf die stetige Anhäufung von Eigenkapital reagiert wird. Dieses liege mit über 700 Millionen Franken weit über dem durch die Regierung selbst gesetzten Zielband von 235 bis 255 Millionen Franken. Die drei Kantonsräte befürchten, dass der volle Tresor im Schwyzer Finanzdepartement zu unnötigen Ausgaben verleiten könnte. Ausgewogen und an Schwyzer Verhältnisse angepasst Der Schwyzer Regierungsrat nahm nun Stellung und bestätigte, dass das vorliegende Eigenkapital klar über dem Zielband liege. Er schrieb weiter, dass er keinen Anlass zu einem unmittelbaren Handlungsbedarf sehe, denn es stehe ausser Frage, dass die Mittel den Schwyzer Bürgerinnen und Bürgern wieder zugeführt würden. Die aktuelle, stabile Finanzlage beruhe auf der hohen Steuerkraft des Kantons und dem jahrelangen haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Dieses Prinzip werde man keinesfalls vernachlässigen, und die Schaffung neuer Ausgaben, basierend auf dem hohen Eigenkapital, stehe ebenfalls ausser Frage, so der Regierungsrat weiter.

Betreffend die Forderung nach Rückführung an die Steuerzahler habe man per 1. Januar bereits den Kantonssteuerfuss für natürliche Personen um dreissig auf 120 Prozent gesenkt. Ebenfalls habe man einen degressiven Entlastungsabzug eingeführt, der gezielt Steuerpflichtigen mit tiefen bis mittleren Einkommen zugutekomme, und auch der Entlastungsabzug für Steuerpflichtige mit Kindern sei erhöht worden, schreibt der Schwyzer Regierungsrat weiter. Steuererhöhung zugunsten des Finanzausgleichs nicht sinnvoll Ebenfalls das Steuersystem betreffend haben Kantonsrat Stefan Langenauer (Die Mitte) und drei Mitunterzeichner am 13. Dezember ein Postulat eingereicht, das auf die Grenzen des Schwyzer Steuersystems hinweist. Darin steht, dass über alle Parteien hinweg Einigkeit herrsche, dass der Steuerfuss bei juristischen Personen nicht unter 160 Prozent und bei natürlichen Personen nicht unter 120 Prozent sinken dürfe, da sonst die Kosten für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) nicht mehr gedeckt seien.

Langenauer bat den Schwyzer Regierungsrat, darzulegen, wie die Steuertarife so angepasst werden könnten, dass beim Festsetzen der Steuerfüsse wieder Spielräume zur Abschöpfung an den NFA geschaffen würden.

Der Regierungsrat bestätigte in seiner Stellungnahme, dass im Hinblick auf die NFA-Abschöpfung die steuerlichen Belastungsuntergrenzen der verschiedenen Steuerarten nun erreicht seien. Er schreibt weiter, dass eine Erhöhung zugunsten einer höheren NFA-Abschöpfung nur über eine steuerliche Mehrbelastung möglich sei.

Dieses Vorgehen erachtet der Regierungsrat aber als wenig sinnvoll und bewertet die geltende Steuerlastverteilung als ausgewogen und an schwyzerische Verhältnisse angepasst.

Dank haushälterischem Umgang und hoher Steuerkraft Der Schwyzer Regierungsrat verwies weiter auf die bereits erfolgten Reduktionen des Steuerfusses, der dank der guten Finanzlage über die Jahre 2019 bis 2022 für juristische Personen um zehn Prozent einer Einheit gesenkt worden sei. Bei den natürlichen Personen betrage die Reduktion insgesamt sogar fünfzig Prozent. Der Regierungsrat anerkennt, dass mit der impliziten Mindestbesteuerung des NFA der Handlungsspielraum für weitere steuerliche Erleichterungen eingeschränkt sei. Dieses Problem betrachtet er aber als Luxusproblem, das sich aus dem haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln und der hohen Steuerkraft des Kantons ergebe.

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