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Keine Umverteilung

BdU. Der Kanton Schwyz soll vorerst den grösseren Teil des Grundstückgewinnsteuer-Kuchens erhalten. Der Regierungsrat lehnt es ab, die Einnahmen wieder zur Hälfte mit den Gemeinden zu teilen, wie es Kantonsrat Michael Spirig (GLP) in einer Motion fordert.

Seit dem Jahr 2015 erhalten die Schwyzer Gemeinden und Bezirke nicht mehr die Hälfte aus den Einnahmen der Grundstückgewinnsteuern, sondern nur noch ein Viertel. Drei Vier-tel behält der Kanton. Schwyzer Regierung rechnet mit Ertragsrückgängen Ziel der Anpassung war es damals, die Kantonsfinanzen zu sanieren. Da dieses Ziel längst mehr als erreicht sei, dränge sich eine Anpassung auf, so Spirig.

Der Schwyzer Regierungsrat stellt sich allerdings dagegen, den Verteilschlüssel zum jetzigen Zeitpunkt anzupassen. Der Ertrag der Grundstückgewinnsteuer habe sich in den letzten fünf Jahren stetig erhöht, auch wegen der Negativzinsen. Er rechne wegen der Zinsentwicklung aber mit Ertragsrückgängen.

Heute fliessen die Einnahmen aus den Grundstückgewinnsteuern in den Ausgleich der Steuerkraft zwischen den Gemeinden. Das führe zu Verwerfungen, weshalb die Regierung eine Entkoppelung des Innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) anstrebe. Die Motion stelle nun aber «eine kurzfristige, isolierte Einzelmassnahme dar», die die laufenden Arbeiten zur Reform des IFA erschweren und verzögern würde.

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