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Den Steuerzahlern Geld zurückgeben

Drei SVP-Kantonsräte präsentieren Ideen, um das grosse Eigenkapital des Kantons Schwyz sinnvoll zu reduzieren und Steuerzahlern Gelder zurückzuführen. Der Regierungsrat nimmt Stellung dazu.

aa. Das Eigenkapital des Kantons Schwyz lag am Ende des vergangenen Jahres bei über 700 Millionen Franken. Das ist deutlich zu hoch. Eine ers-te Massnahme, um den Steuerzahlern Gelder zurückzuführen, ist mit der Steuerfusssenkung (minus dreissig Prozent) getan, die vom Schwyzer Kantonsrat für das laufende Jahr entschieden wurde. Weitere Senkungen sind aufgrund der Restriktionen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) schwierig durchzusetzen. Weiter wurde ein degressiver Entlastungsabzug eingeführt. Eine Einführung von separaten Steuerfüssen im Fokus Die drei SVP-Kantonsräte Thomas Haas (Lachen), Samuel Lütolf (Küssnacht am Rigi) und Oliver Flühler (Freienbach) haben im Dezember eine Interpellation mit weiteren Vorschlägen zur Reduktion des Eigenkapitals eingereicht. So etwa die Beeinflussung der Berechnung des Ressourcenpotenzials zuhanden des NFA, die Einführung von separaten Steuerfüssen für Vermögen und Einkommen, die Anwendung eines Risikoabschlags auf der Bewertung von Unternehmensanteilen oder die Wiedereinführung von Skontoabzügen auf der Steuerrechnung. Ausserdem wollen die Interpellanten wissen, ob weitere Massnahmen vorgesehen sind, um die Steuerzahler gezielt zu entlasten.

Der Schwyzer Regierungsrat sieht keine Eile. Zwar sagt er klar: «Es steht ausser Frage, dass die Mittel den Schwyzer Bürgern zugeführt werden.» Doch es sei auch wichtig, weiterhin einen «besonnenen, sparsamen Umgang» mit den öffentlichen Mitteln zu pflegen. «Eine aktive Reduktion des Eigenkapitals durch schlimmstenfalls neue, jährliche Ausgaben wäre für die nachhaltige Stabilität des Finanzhaushalts verheerend. » Risikoabschlag auf dem Börsenkurs wäre nicht zulässig Zudem seien aktuell eine Vielzahl politischer Vorstösse pendent, die ein Ausgabevolumen von über siebzig Millionen Franken umfassten. Zu viele Elemente seien im Umbruch. Ausserdem wurde der Regierungsrat vom Kantonsrat beauftragt, eine innerkantonale Finanz- und Aufgabenprüfung vorzunehmen, über die dann im kommenden Jahr befunden wird.

Eine Beeinflussung der Berechnung des NFA-Ressourcenpotenzials durch kantonales Recht sei nicht möglich. Der Kanton könne nur indirekt darauf Einfluss nehmen, zum Beispiel mit steuertariflichen Massnahmen. Die Einführung eines Risikoabschlags auf dem Börsenkurs wäre nicht zulässig, und auch die Idee der Erhöhung des Skontosatzes findet der Schwyzer Regierungsrat nicht gut, da dies Kosten in Millionenhöhe zur Folge hätte. Eine separate Festlegung des Steuerfusses für Einkommenssteuer und Vermögenssteuer wäre ein absolutes Novum.

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