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Wasserversorgung in Alpthal im Gegenwind

ALPTHAL

Zwei Stimmbürger der Gemeinde Alpthal haben eine Stimmrechtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz eingereicht: Sie betrifft Abstimmungen an der letzten Gemeindeversammlung.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Zwei Traktanden an der Gemeindeversammlung in Alpthal, die am 22. April über die Bühne gegangen ist, stehen im Fokus einer Stimmrechtsbeschwerde: Es geht einerseits um die Genehmigung des überarbeiteten Reglements der Wasserversorgung der Gemeinde Alpthal und andererseits um die Genehmigung des überarbeiteten Tarifblatts der Wasserversorgung.

Der Stimmrechtsbeschwerde kommt aufschiebende Wirkung zu, was bedeutet, dass die Genehmigung des Reglements der Wasserversorgung wie auch des Tarifblatts der Wasserversorgung vorerst nicht in Kraft gesetzt werden können. Die Gründe für die Stimmrechtsbeschwerde seien vielfältiger Natur, heisst es auf der Gemeindekanzlei Alpthal: Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann sich die Kanzlei nicht konkret zur Begründung äussern.

Stellt man nun in der Gemeinde Alpthal das Wasser ab? So schlimm steht es nicht um Alpthal: Bis das Schwyzer Verwaltungsgericht einen Entscheid fällt, bleiben das bisherige Reglement der Wasserversorgung in Kraft und die bestehenden Tarife gültig. Offen bleibt, wann das Verwaltungsgericht über die Stimmrechtsbeschwerde entscheiden wird. Möglich ist, dass das Gericht die Sache an die Gemeinde Alpthal zurückweist und diese eine neue Vorlage vor die Gemeindeversammlung bringen muss.

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