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Pensionskasse will Umwandlungssatz senken

Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen an den Finanzmärkten bedrohen die finanzielle Lage der Pensionskasse des Kantons Schwyz. Mit einer Gesetzesrevision soll Gegensteuer gegeben werden.

STEFAN GRÜTER

Was bei privaten Pensionskassen schon längst üblich ist, muss nun offenbar auch die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) anpassen. «Aufgrund der steigenden Lebenserwartung zahlt die PKS Altersrenten über immer längere Zeit aus und erwartet gleichzeitig auf den Finanzmärkten aufgrund der tiefen Zinsen geringere Erträge. Diese Entwicklung führt zu Umverteilungen der Anlageerträge von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden und droht die finanzielle Stabilität der PKS in Schieflage zu brin-gen », schreibt der Regierungsrat.

Von sechs auf fünf Prozent Die Regierung spricht dabei von einer «fairen Lösung für alle Beteiligten ». Diese beinhaltet die Reduktion des Umwandlungssatzes im Alter 65 von sechs Prozent auf fünf Prozent in kleinen Schritten von Januar 2023 bis Dezember 2027, eine Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge um maximal zwei Prozent und eine Erhöhung der ordentlichen Beiträge der Arbeitnehmer um 0,5 Prozent bis Alter 44 und um 0,75 Prozent ab Alter 45.

Zudem könne die PKS bestehende Rückstellungen auflösen und dadurch die erwarteten Leistungsreduktionen der Versicherten im Umfang von rund 57 Millionen Franken mildern. «Die individuell erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 können so bei maximal neun Prozent limitiert werden», heisst es weiter.

Diese Änderungen betreffen neue Altersrenten ab Januar 2023. «Die bisherigen Sparguthaben bleiben vollständig erhalten. Auch die bereits laufenden Rentenleistungen sind von diesen Änderungen nicht betroffen », schreibt der Regierungsrat weiter, der den Bericht und die Vorlage nun an den Kantonsrat zur Genehmigung weitergeleitet hat. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf eine «überwiegende Mehrheit».

Gefordert wurde eine Einlage von 150 Millionen Franken

Unbestritten war dabei auch die Verlängerung der Spardauer neu ab dem Alter 20 bis neu maximal Alter 70, wobei das Pensionsalter weiterhin mit 65 erreicht wird. Begrüsst wurde zudem die Einführung von wählbaren, zusätzlichen Sparplänen für die Versicherten. Umstritten waren hingegen die Höhe der Arbeitgeberbeiträge und die Limitierung der erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 (maximal neun Prozent Einbusse). Gefordert wurde eine Einmaleinlage von 150 Millionen Franken durch den Kanton.

Bezüglich der Beiträge der Arbeitgeber soll eine Flexibilisierung erfolgen. Die Einmaleinlage jedoch wird abgelehnt. «Von einer solchen Einlage würden alle aktiven Versicherten der PKS finanziell profitieren», schreibt die Regierung. Die Angestellten des Kantons würden aber nur etwa dreissig Prozent des Bestandes ausmachen.

Ein moderner Arbeitgeber

Ebenfalls zu Handen des Kantonsrates hat der Regierungsrat eine Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes weitergeleitet. Das Ziel: Es soll der sich ändernden Arbeitswelt Rechnung getragen und die Verwaltung als moderner Arbeitgeber weiterentwickelt werden. Die jetzigen zwei Lohnsysteme werden in ein zeitgemässes Lohnsystem mit Lohnbändern zusammengeführt.

An die Stelle des automatischen Lohnanstiegs tritt eine individuelle Lohnentwicklung, «die eine gerechtere Verteilung der für die Beförderung jeweils zur Verfügung stehenden Lohnsumme ermöglicht», schreibt die Regierung.

Das heute starre Pensionierungsalter von 65 Jahren wird flexibler ausgestaltet und «ermöglicht dadurch eine individuellere Vorsorge- und Nachfolgeplanung ». Die Überbrückungsrente ab Alter 63 – während zweier Jahre eine Rente in der Höhe der AHV-Rente für diejenigen Kantonsangestellten, die vorzeitig in den Ruhestand treten – wird abgeschafft.

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