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Vogelgrippe-Massnahmen in 500 Betrieben in Urkantonen

Zugvögel brachten die Vogelgrippe. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar.

ANDREAS SEEHOLZER

Eine hochansteckende Variante der Aviären Influenza (Vogelgrippe) war die Ursache für den Tod von Geflügel in einem Hobbybetrieb in der vergangenen Woche im Zürcher Unterland. Nun ergreifen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zusammen mit den Kantonen gesamtschweizerische Schutzmassnahmen, um die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Der Gotthard wirkt als natürliche Barriere Gemäss den verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich. Trotzdem sollten Vogelkadaver nicht berührt werden und Funde einem Wildhüter, der Fischereiaufsicht oder der Polizei gemeldet werden.

Wie der Kantonstierarzt Andreas Ewy ausführt, verläuft die Hauptroute der Zugvögel nicht über die Zentralschweiz, da der Gotthard als natürliche Barriere wirkt. Der Hauptvogelzug führt über den Bodensee, den Neuenburger- und Genfersee. Damit ist die Zentralschweiz ein Stück weit vor der Vogelgrippe geschützt, was sich laut Ewy bereits in anderen Jahren, als die Vogelgrippe ausgebrochen war, bestätigt hatte.

Wie der Schwyzer Kantonstierarzt weiter ausführt, sind von den Massnahmen in den Urkantonen rund 500 Geflügelhalterbetriebe betroffen. Da das Virus von Wildvögeln aus dem Norden eingeschleppt wurde, werden die Uferstreifen von grösseren Flüssen und Seen im Abstand von einem beziehungsweise drei Kilometern mit Massnahmen belegt.

Gänse sind von Hühnern getrennt zu halten So werden die Uferbereiche des Vierwaldstätter-, Zürich- und Zugersees zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf für den Geflügelhalter.

In den Kontrollgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräumen mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten.

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