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Die Stützpunktfeuerwehren sollen nicht mehr Geld erhalten

Mittels einer Interpellation haben Kantonsräte eine bessere Abgeltung der Stützpunktfeuerwehren gefordert. Die Schwyzer Regierung findet derweil, dass eine generelle Erhöhung der Stützpunktpauschale nicht notwendig sei.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Der Einsiedler SP-Kantonsrat Franz Camenzind hat im Frühling zusammen mit drei Mitunterzeichnenden eine Interpellation eingereicht, die eine bessere Abgeltung der Stützpunktfeuerwehren thematisiert.

Ausgelöst hat den Vorstoss der Umstand, dass drei der vier Stützpunktfeuerwehren im Kanton Schwyz derzeit die Feuerwehr- Ersatzabgabe massiv erhöhen müssen. Unter diesen Umständen sei es angebracht, dass der Regierungsrat die Entschädigungen an die Stützpunktfeuerwehren erhöhen sollte, finden die Interpellanten.

«Die Feuerwehr ist Sache der Gemeinde» Das Feuerwehrwesen sei Sache der Gemeinde, soweit weder Bundes- noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklären, heisst es in der Antwort der Schwyzer Regierung: «Der Kanton ist für Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes (Prävention) und des abwehrenden Brandschutzes (Feuerwehr) zuständig.» Die Gemeinden seien verpflichtet, Feuerwehren zu organisieren, auszurüsten und aufrechtzuerhalten.

Der Regierungsrat hat die Feuerwehren Einsiedeln, Freienbach, Küssnacht und Schwyz als Stützpunktfeuerwehren eingesetzt. «Die Stützpunktfeuerwehren werden zur personellen und materiellen Unterstützung der Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren sowie für die Erfüllung besonderer Aufgaben, welche den Einsatz von Spezialgerätschaften verlangen, eingesetzt», führt der Regierungsrat aus.

Für die Feuerwehr-Ausbildung ist der Kanton zuständig Der Kanton trage die Kosten der besonderen Ausrüstung der Stützpunktfeuerwehren und entschädigt anteilmässig ihre Betriebskosten, heisst es in der Antwort weiter: «Der Kanton übernimmt auch ungedeckte Kosten von Einsätzen der Chemiewehr, Einsätzen auf Nationalstrassen oder Einsätzen der Strahlenwehr.» Für die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr sei derweil der Kanton und für deren Weiterbildung die Gemeinden zuständig.

«Ob die Feuerwehr-Ersatzabgabe erhöht werden muss, kann durch den Regierungsrat nicht beurteilt werden», betont der Regierungsrat: Allfällige Begründungen für eine mögliche Erhöhung seien bei den betroffenen Gemeinden und Bezirken direkt zu erfragen.

«Keine Beiträge des Kantons für zweckfremde Aufgaben» «Wir stellen fest, dass Gemeinden und Bezirke ihren Feuerwehren teilweise zusätzliche und zweckfremde Aufgaben übertragen, die nicht zu den Kernaufgaben der Feuerwehr zählen», moniert die Regierung: Sie erwähnt in diesem Zusammenhang die First Responder, die Verkehrsregelung, Umleitungen, Reinigungs- und Aufräumarbeiten und die Insektenbekämpfung.

«Weiter wurden zum Teil zusätzliche Fahrzeuge und Geräte beschafft, welche nicht im RAK enthalten sind oder die darin definierten Anforderungen übersteigen », konstatiert der Regierungsrat: Für diese zweckfremden Aufgaben und Beschaffungen könnten aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen keine Beiträge des Kantons eingefordert werden.

» «Diesbezügliche Mehrkosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinden und der Bezirke beziehungsweise der Feuerwehr- Ersatzabgaberechnung», schildert die Schwyzer Regierung.

Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf Die Stützpunktpauschale decke heute die ausgewiesenen Mehraufwendungen der einzelnen Feuerwehren vollumfänglich ab, stellt die Regierung fest: «Eine generelle Erhöhung der Stützpunktpauschale ist in Anbetracht der ausgewiesenen Kosten und den darauf basierenden Vergütungen nicht notwendig.» Daher sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, die Pauschalentschädigungen an die Stützpunktfeuerwehren zu erhöhen.

Die Gemeinden seien verpflichtet, Feuerwehren zu organisieren und auszurüsten.

Die Gemeinden sind für die Weiterbildung der Feuerwehr- Angehörigen zuständig.

Der Bezirk muss begründen, ob die Ersatzabgabe erhöht werden muss. «Wir stellen fest, dass Gemeinden Feuerwehren zweckfremde Aufgaben übertragen.

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