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Für Neuregelung beim Transparenzgesetz

IN KÜRZE

Kanton. «Den regierungsrätlichen Vorschlag bei der Neuregelung von anonymen Spenden erachtet die FDP als einfache und pragmatische Lösung», schreibt die FDP in einer Mitteilung: «Sicherstellen will man, dass alles Geld im Kanton Schwyz bleibt.» In der Teilrevision des Transparenzgesetzes gehe es darum, dass anonyme, politische Spenden bis tausend Franken pro Kalenderjahr möglich bleiben, Beträge darüber hinaus jedoch an gemeinnützige Zwecke übergeben werden müssen.

«Diese Tausend-Franken-Grenze hat bereits das Bundesgericht als verfassungskonform beurteilt », teilt die FDP mit: «Dass anonyme Spenden in diesem minimalen Umfang erlaubt bleiben und somit kein absolutes Verbot der Entgegennahme eingeführt wird, begrüsst die FDP ausdrücklich. » Dies umso mehr, als dass auch das Bundesgericht verfassungsrechtliche Zweifel an einem generellen Verbot von anonymen Spenden angebracht habe.

Den Liberalen sei es jedoch ein Anliegen, was bei Zuwendungen mit den Mehrbeträgen ab tausend Franken passiere. Hier will man den entsprechenden Passus folgendermassen ergänzt haben: «Der darüber hinaus gehende Betrag muss Dritten, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Kanton Schwyz haben, für gemeinnützige Zwecke zugeführt werden.» Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Kanton Schwyz getätigte Spenden nicht aus dem Kanton abfliessen und allenfalls gar für gemeinnützige Zwecke im Ausland eingesetzt würden. «Auf keine Gegenliebe würde bei der FDP eine Regelung stossen, bei der anonyme Spenden dem zuständigen Gemeinwesen und damit dem Kanton, den Bezirken oder den Gemeinden abgeliefert werden müssten», heisst es in der Medienmitteilung weiter./FDP

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