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Querulant drohte mit Attentat

Ein 48-jähriger Ausserschwyzer wurde vom Strafgericht wegen Schreckung der Bevölkerung verurteilt.

RUGGERO VERCELLONE

Seit über zehn Jahren fühlt sich ein heute 48-jähriger Ausserschwyzer von den Behörden im Kanton Schwyz unverstanden und schikaniert. Mit zig Eingaben forderte er Rechte ein, die ihm seiner Meinung nach zustehen.

«Alle meine Beanstandungen wurden nie widerlegt, sondern von den Behörden verschleppt und verweigert», sagte er dem Strafgericht. Im Kanton Schwyz erhielten nur jene Recht, die über die nötigen Seilschaften verfügten.

Sein Ärger wurde immer verbissener und steigerte sich so weit, dass er Schreiben verfasste und Telefonate führte, in denen er Selbstjustiz rechtfertigte, ein Attentat à la Leibacher (dieser erschoss vor zehn Jahren im Zuger Kantonsrat 14 Politiker) androhte sowie eine Zeitlimite für die Umsetzung seiner Androhungen setzte.

Beschuldigter wurde in Sicherheitshaft gesteckt Adressaten für seine 19 angeklagten Nachrichten waren Regierungs- und Kantonsräte, Staatskanzlei, Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons, Rechts- und Justizkommission des Kantonsrates, Kantonspolizei, Oberstaatsanwaltschaft, Verwaltungs- und Kantonsgericht sowie die Presse.

DieSchwyzer Staatsanwaltschaft klagte den Querulanten vor allem wegen mehrfacher Schreckung der Bevölkerung an und verlangte eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Da ein Gutachter beim Beschuldigten eine paranoide Störung diagnostizierte, sollte die Freiheitsstrafe durch eine stationäre Behandlung in einer geschlossenen Anstalt ersetzt werden.

Weil beim Beschuldigten eine verbotene Waffe gefunden worden war, verlangte der Staatsanwalt auch eine Geldstrafe von 105 Tagessätzen à dreissig Franken. Zudem sollte dem Ausserschwyzer eine Verbindungsbusse von 765 Franken als Denkzettel und eine Busse von 200 Franken wegen illegalem Drogenkonsum aufgebrummt werden.

Die Tonlage in den Schreiben sei immer angriffiger geworden, er habe eine regelrechte Drohkulisse gegen Behörden aufgebaut und mit einer Jagd auf die Behörden gedroht, was diese in Angst und Schrecken versetzt habe.

Da ernsthaft mit Gewalttaten zu rechnen war, habe man den Mann Ende November 2020 festgenommen und in Sicherheitshaft gesteckt, sagte der Staatsanwalt. Nun müsse er therapiert werden.

«Von mir geht keine Gefahr aus»

Der Beschuldigte wehrte sich gegen eine stationäre Massnahme. Er lehne das Gutachten und den Gutachter ab, der sich vor dem Gericht deutlich für eine stationäre Massnahme aussprach.

«Von mir geht keine Gefahr aus», sagte der Angeklagte. Er habe nie gedroht. Seine Schreiben seien als Hilferuf zu verstehen gewesen. Da er nie gehört worden sei, habe er eben zu drastischeren Worten gegriffen.

Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch und eine Entschädigung von 20’000 Franken. Eine Schreckung der Bevölkerung sei nicht gegeben, da diese Nachrichten nicht öffentlich gewesen seien. Zudem habe niemand die Drohungen ernst genommen.

Ihr Mandant sei bereit, sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen, und zwar bei einem ausserkantonalen Psychiater, dem er bereits vertraue.

Das Strafgericht erkannte in fünf Fällen den Tatbestand der Schreckung der Bevölkerung als erfüllt. In weiteren drei Fällen taxierte es die Nachrichten als versuchte Schreckung der Bevölkerung.

Es bestrafte den Mann mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und ordnete die beantragte stationäre Massnahme in einer geschlossenen Anstalt an. Wegen dem Verstoss gegen das Waffengesetz wurde eine auf drei Jahre bedingte Geldstrafe von sechzig Tagessätzen à dreissig Franken und wegen illegalem Drogenkonsum eine Busse von 200 Franken ausgesprochen.

Zudem hat der Mann, der in Sicherheitshaft bleiben muss, die Verfahrenskosten von rund 60’000 Franken zu tragen. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf, strafbare Vorbereitungshandlungen für die Ausführung einer Straftat getroffen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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