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Am 27. September gilts ernst für die Rotenfluebahn

Nach ausgiebiger Diskussion hat die Gemeinde Schwyz die Rotenfluebahn- Initiative an die Urne überwiesen.

Amtl/EA. Obschon die aufgrund der Corona-Pandemie verschobene Rechnungsgemeinde im Sommermonat August und nicht im April stattfand, fanden sich am Mittwoch rund 45 Personen im MythenForum ein und genehmigten unter anderem die Verwaltungsrechnung 2019 oder überwiesen zwei Sachgeschäfte an die Urnenabstimmung.

Kontroverse Diskussion Zu reden gab an diesem Abend erwartungsgemäss die Einzelinitiative der Rotenfluebahn Mythenregion AG. Diese forderte von der Gemeinde Schwyz eine Garantie in der Höhe von 2’000’000 Franken. Mit der Gewährung von Kreditsicherungsgarantien durch Bezirk und Gemeinde sowie mit weiteren NRP-Darlehen durch den Kanton beabsichtigt die Bahn, bessere Finanzierungskonditionen und folglich eine nachhaltig gesunde Finanzierungsstruktur zu schaffen. Der Gemeinderat und die Einzelinitianten einigten sich bereits im Vorfeld zur Gemeindeversammlung auf einen gemeinsamen Gegenvorschlag zur ursprünglich eingereichen Initiative. So sollte die Gewährung der Kreditsicherungsgarantie nur unter der Bedingung erfolgen, dass auch der Bezirk Schwyz diesem Ansinnen im gleichen Umfang entspricht, der Kanton die zusätzliche Beschaffung von Eigenmitteln durch die Rotenfluebahn Mythenregion AG bestätigt und die Amortisation des bestehenden NRP-Darlehens durch den Kanton Schwyz und den Bund verlängert wird.

Die FDP-Ortspartei, unterstützt durch die CVP, beantragte, die Kreditsicherungsgarantie nicht für die Dauer der geltenden Bahnkonzession (gesamthaft 40 Jahre), sondern lediglich für 15 Jahre zu gewähren. Auf diese Weise könne nach Ablauf dieser Zeitspanne eine erste Auslegeordnung gemacht werden und es bestehe auch Klarheit über das langersehnte Parkhaus. Auch forderte die FDP, dass der Gemeinderat bis zum Ablauf der (verkürzten) Garantie im Verwaltungsrat der Rotenfluebahn Mythenregion AG vertreten sein soll. Säckelmeister Peppino Beffa wies im Anschluss an zahlreiche Wortmeldungen darauf hin, dass die Folgen einer verkürzten Laufzeit nicht auf die Schnelle abgeschätzt werden können und es ausserdem in der Zuständigkeit der Generalversammlung der AG liegt, über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zu befinden. Die beiden Anträge müssen folglich in Form von Rückweisungsanträgen behandelt werden, wobei der Gemeinderat damit zu beauftragen ist, die Gespräche mit allen Involvierten erneut aufzunehmen. Beide Rückweisungsanträge wurden schliesslich deutlich abgelehnt. Damit gelangt der unveränderte gemeinderätliche Gegenvorschlag zur Einzelinitiative an die Urnenabstimmung vom 27. September 2020.

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