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Jäger der Drohung schuldig gesprochen

Wollerau. Im Gerichtsfall, der am 4. Juni in Wollerau verhandelt wurde, war ein 77-jähriger Höfner Jäger angeklagt. Er soll eine Hundehalterin bedroht haben, indem er sie anschrie, die Faust zum Schlag erhob und sie und ihren Hund mit dem Tod bedrohte. Dies alles, weil sie ihren Hund nicht angeleint hatte. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, weil es die Art des Mannes sei, laut zu sprechen und zu gestikulieren. Der Angeklagte stritt auch ab, Drohungen ausgesprochen zu haben.

Das Bezirksgericht Höfe hat den Mann nun der Drohung schuldig gesprochen. Die Strafe hat es auf 40 Tagessätze à 30 Franken und die Busse auf 300 Franken, bedingt mit zwei Jahren Probezeit, festgesetzt. Damit hat das Gericht die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe sogar noch erhöht.

Die Begründung dafür sei, dass der Jäger massiv gedroht habe. Dass die zwei vernommenen Zeuginnen nach drei Jahren nicht mehr alles gewusst hätten, sei menschlich, und dass sie sich abgesprochen hätten, sei unwahrscheinlich. Auch dem Argument der Verteidigung, dass der Mann womöglich Dritte gemeint habe, die die Frau erschiessen könnten, weil ihr Hund frei laufe, schenkte das Gericht keinen Glauben. Der Mann muss nun die Verfahrenskosten von 1460 Franken tragen./UA

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