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Bundesverordnung zu Kitas abwarten

fan. Das Schwyzer Bildungsdepartement wartet in Sachen Unterstützung von Kitas die entsprechende Bundesverordnung ab. Danach werde «der Regierungsrat prüfen, in welchem Umfang sich der Kanton Schwyz daran beteiligen wird». So die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Kantonsrat Paul Schnüriger (CVP, Rothenthurm).

«Der Bedeutung bewusst» Schnüriger wandte sich Mitte April an die Regierung. Er kritisierte dabei insbesondere ein Schreiben aus dem Bildungsdepartement, in welchem den Eltern Folgendes empfohlen wurde: «Falls die Bezahlung der Kita zu finanziellen Schwierigkeiten führt, sollen diese Eltern sich beim Sozialamt der Gemeinde, bei der Winterhilfe oder bei der Glückskette melden.» «Mit diesem Schreiben zeigt das Bildungsdepartement meiner Meinung nach vor allem, welchen Stellenwert es der Ausserhausbetreuung für Kleinkinder beimisst», so Paul Schnüriger.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage bekräftigt Bildungsdirektor Michael Stähli, dass sich «das Bildungsdepartement der Bedeutung dieser Betreuungsstätten für Gesellschaft und Wirtschaft bewusst ist». Aktuell sei der Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung aber einzig im kantonalen Gesetz über soziale Einrichtungen geregelt und sehe lediglich bei den Gemeinden in Form einer Kann-Bestimmung die Unterstützung privater Einrichtungen für die familienergänzende Kinderbetreuung vor.

Zwischenzeitlich wurden vonseiten des Bundes 65 Millionen Franken als Finanzhilfe für Kindertagesstätten in Aussicht gestellt. Und wenn die entsprechende Bundesverordnung zur Umsetzung vorliegt, dann werde auch der Kanton Schwyz eine Beteiligung prüfen.

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