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Heimweg über Einsiedeln wird beinahe zum Verhängnis

Ein 20-jähriger Galgener musste sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Höfe wegen des Ausführens einer nichtlandwirtschaftlichen Fahrt mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug verantworten.

YASMIN JÖHL

Dass mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug auch nur landwirtschaftliche Fahrten ausgeführt werden dürfen, weiss der 20-jährige Beschuldigte. Und trotzdem soll er an einem Freitagabend im Juli 2019 genau dies getan haben, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Höfe.

Wie der 20-Jährige vor Gericht aussagte, habe er an besagtem Abend mit einem landwirtschaftlichen Traktor und Anhänger Stroh von Galgenen nach Bennau zum Hof einer Bauernfamilie transportiert, wobei ein Freund ihn begleitete. Nachdem sie das Stroh abgeladen hatten, begaben sie sich auf den Rückweg, wo sie in Schindellegi von der Polizei kontrolliert wurden.

WC-Pause in Einsiedeln Weil diese Fahrt zurück zum Ursprungsort ohne Anhänger erfolgte, handelte es sich gemäss Staatsanwaltschaft nicht mehr um eine landwirtschaftliche Fahrt. Diese sei gar privater Natur gewesen, da die beiden Freunde nicht auf direktem Weg zurückfuhren, sondern einen Umweg via Einsiedeln machten. «Mein Freund musste aufs WC, deshalb haben wir in einem Restaurant in Einsiedeln einen Halt gemacht», begründete der Angeklagte diesen vermeintlichen Umweg.

Drei Vorwürfe unbestritten

Darüber hinaus lenkte der Beschuldigte den Traktor, obwohl das Kontrollschild nicht sichtbar angebracht war, sowie ohne den Fahrzeugausweis und ohne seinen Führerausweis mit sich zu führen. Wie aus dem Plädoyer des Verteidigers hervorgeht, werden diese drei Vorwürfe nicht bestritten, weshalb der Galgener auch mit Ordnungsbussen zu bestrafen sei. Jedoch sei er bezüglich des Ausführens einer nichtlandwirtschaftlichen Fahrt freizusprechen. «Er hatte gute Gründe, den Anhänger nicht wieder retour zu führen und gefährdete auf der Rückfahrt ohne Anhänger nicht mehr Personen als auf der Hinfahrt mit Anhänger», wie der Verteidiger in seinem Plädoyer ausführte. «Hätte der Beschuldigte zusätzlich einen Sack Kartoffeln auf dem Traktor aufladen sollen, um die landwirtschaftliche Fahrt zu rechtfertigen? », so der Verteidiger. Überdies erkläre allein schon die Kurzdauer von wenigen Minuten im Wirtshaus, dass nicht der Alkoholkonsum Zweck des Halts beziehungsweise des anderen Rückfahrtwegs war.

In dubio pro reo

Zu diesem Urteil kam schliesslich auch das Gericht. Aus der Anklageschrift sei nicht ersichtlich, wo der Angeklagte auf dem Rückweg genau durchgefahren sei. In dubio pro reo sei deshalb davon auszugehen, dass der Umweg via Einsiedeln nur von kurzer Dauer war, wie das Gericht auf Anfrage sagt.

Deshalb wird der 20-Jährige bezüglich der vermeintlich nichtlandwirtschaftlich ausgeführten Fahrt freigesprochen. Für die restlichen drei Tatbestände wird er mit einer Busse von 150 Franken bestraft. Zudem muss er die Gerichtskosten in Höhe von 890 Franken sowie zwei Drittel der Gerichtsgebühren über 500 Franken tragen.

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