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Das Finanzdepartement legt seine Gesamtschau vor

Im Zentrum der finanzund steuerpolitischen Gesamtschau «Finanzen 2020» stehen die Optimierung des Innerkantonalen Finanzausgleichs sowie die Entlastung tiefer Einkommen und des Mittelstands.

(Stk/i) Mit dem Bericht «Finanzen 2020» legt der Regierungsrat planmässig eine fundierte Gesamtschau zur kantonalen Finanz- und Steuerpolitik vor. Im Zentrum des Berichts stehen die Optimierung des Innerkantonalen Finanzausgleichs sowie die Entlastung tiefer Einkommen und des Mittelstands. Komplexer und schnelllebiger

Die Steuerung der Finanz- und Steuerpolitik wird in einer zunehmend komplexen und insbesondere schnelllebigen Gesellschaft laufend vor neue Herausforderungen gestellt. Um in diesem komplexen Umfeld – nach schwierigen Finanzjahren mit tiefroten Zahlen – die langfristige Steuerung des Finanzhaushalts sicherzustellen, erarbeitete der Regierungsrat den Bericht «Finanzen 2020».

Die umfassende und breite Auslegeordnung bietet das notwendige Fundament, um den Kanton langfristig und adäquat zu steuern. «Finanzen 2020» soll als Orientierungshilfe für zukünftige finanz- und steuerpolitische Massnahmen dienen. Dabei zeigt der Bericht bereits detailliert Massnahmen auf, verzichtet aber auf konkrete Gesetzesvorlagen. Diese müssen innerhalb des ordentlichen politischen Prozesses im Rahmen der parlamentarischen Vorgänge erarbeitet werden. Die fundierten Aussagen und die langfristige Perspektive von «Finanzen 2020» haben auch vor dem Hintergrund der ausserordentlichen Entwicklungen rund um das neue Coronavirus ihre Gültigkeit.

Langfristige Perspektive

Im Rahmen von «Finanzen 2020» wurde das gesamte Aufgabenspektrum des Kantons analysiert und basierend auf einer langfristigen Perspektive 23 Fokuspunkte sowie 13 Stossrichtungen und 17 Zielbänder als finanzstrategische Leitlinien definiert.

Im Zentrum des Berichts stehen die Optimierung des Innerkantonalen Finanzausgleichs sowie die Entlastung der tiefen Einkommen und des Mittelstands. Im Bereich des Innerkantonalen Finanzausgleichs legt der Regierungsrat eine punktuelle Optimierungsvariante sowie ein umfassendes Reformkonzept vor, um insbesondere steigende Zentrums- und Soziallasten bei den Gemeinden im System zu integrieren.

Entlastungsabzug und Rentnerabzug Der Regierungsrat schlägt vor, in einem ersten Schritt die punktuelle Optimierung umzusetzen und in einem zweiten Schritt, unter Beleuchtung der föderalen Aufgabenteilung, allenfalls eine umfassende Reform an die Hand zu nehmen.

Die steuerliche Entlastung tiefer Einkommen und des Mittelstands will der Regierungsrat mittels eines zusätzlichen Entlastungsabzugs erreichen. Die Analyse möglicher Massnahmen in «Finanzen 2020» zeigt auf, dass eine Erhöhung der bisherigen Abzüge oder Tarifmassnahmen zur Entlastung tiefer Einkommen wenig geeignet sind. Vielmehr führen sie zu erheblichen Mitnahmeeffekten in den höheren Einkommenssegmenten. Entsprechend schlägt der Regierungsrat die Einführung eines degressiven, von der Einkommenshöhe abhängigen Entlastungsabzugs in Kombination mit einem erhöhten, aber neu ebenfalls degressiv ausgestalteten Rentnerabzug vor. Dadurch können die unteren Einkommenssegmente gezielt und effektiv entlastet und der Rentnerabzug der wirtschaftlichen Realität angepasst werden. Durch die degressive Ausgestaltung des Entlastungsabzugs sind die Mindereinnahmen durch diesen neuen Abzug für die Gemeinwesen trag- und finanzierbar.

«Wir legen eine fundierte Gesamtschau vor.»

Landammann Kaspar Michel

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