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Exhibitionist verurteilt

Er hatte sich in einem Einkaufsladen in Ausserschwyz vor einem neunjährigen Mädchen selbst befriedigt.

one. Da der Beschuldigte, ein 65-jähriger Ausserschwyzer, dem Prozess unentschuldigt fernblieb, entschied das Gericht, den Mann polizeilich zuzuführen.

Der pensionierte Beschuldigte, der sich selbst verteidigte, sagte dem Gericht, er sei am Morgen nicht zum Prozess erschienen, weil er Angst gehabt habe, sofort nach der Verhandlung ins Gefängnis gesteckt zu werden. Er akzeptiere jede Strafe, wenn er nur nicht ins Gefängnis müsse. «Ich werde so eine Dummheit sicher nie mehr machen» Dem Mann wurde vorgeworfen, Ende Juni 2019 in einem Verkaufsladen in Ausserschwyz vor einem neunjährigen Mädchen sein Geschlechtsteil entblösst und daran gerieben zu haben. Deswegen wurde er von der kantonalen Staatsanwaltschaft wegen sexueller Handlung mit einem Kind angeklagt.

Der Staatsanwalt, der an der Gerichtsverhandlung nicht erschienen war, forderte für den Beschuldigten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Franken, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Busse von 900 Franken. Schliesslich sei dem Exhibitionisten lebenslänglich zu verbieten, eine berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit auszuüben, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Auch soll er die Verfahrenskosten von rund 3400 Franken bezahlen.

Der Beschuldigte gab die Tat vor dem Strafgericht zu. Er habe «aus lauter Blödsinn» eine Dummheit begangen. Er habe aber nicht gewollt, dass das Mädchen seine Handlung sieht. Dieses sei plötzlich hinter einem Regal hervorgelaufen. Er bestritt auch, dem Mädchen mit entblösstem Geschlechtsteil hinterhergelaufen zu sein. «Ich werde so eine Dummheit sicher nie mehr machen. Das Ganze ist mir eine Lehre für immer.» Das Gericht verurteilte den Mann und bestrafte ihn gemäss den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

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