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Keine Chance vor dem Bundesgericht

Obwohl Marcel Dettling und Pirmin Schwander vor dem Bundesgericht nicht recht bekamen, sind sie mit dem Ergebnis zufrieden.

JÜRG AUF DER MAUR

Der Schwyzer Regierungsrat hat im Januar entschieden, wie die eidgenössische Schätzungsanleitung zur Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe umgesetzt werden soll. Dazu bewilligte er unter anderem Ausgaben von 1,1 Millionen Franken sowie eine Kreditüberschreitung von 310’000 Franken.

Die SVP-Nationalräte Pirmin Schwander und Marcel Dettling erhoben dagegen Beschwerde. Sie verlangten, der Beschluss sei aufzuheben und eine öffentliche Verhandlung müsse durchgeführt werden. Das Schwyzer Verwaltungsgericht trat allerdings gar nicht darauf ein. Die dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht nun ebenfalls abgewiesen.

«In die richtige Richtung»

Trotz der Niederlage sind die beiden SVP-Parlamentarier aber zufrieden. «Es wurde festgestellt, dass wir zwar nicht einspruchsberechtigt sind, dass aber allenfalls trotzdem Handlungsbedarf besteht», sagt Nationalrat Marcel Dettling. «Für uns läuft es aber in die total richtige Richtung.» Grund: Der Kantonsrat hat in der Zwischenzeit über die landwirtschaftliche Neuschatzung diskutiert. Er stellte klar, dass es bei diesem Geschäft nicht einfach einen Automatismus geben soll. Vielmehr sei ein Kantonsratsbeschluss notwendig. Die Regierung kann also nicht eigenmächtig entscheiden, wie es mit der Neuschätzung weitergeht.

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