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Immer mehr Fälle: Kantonsgericht wird aufgestockt

Immer mehr Fälle:  Kantonsgericht wird aufgestockt Immer mehr Fälle:  Kantonsgericht wird aufgestockt

Der Schwyzer Kantonsrat reagiert auf die Überlastung am Schwyzer Kantonsgericht. Schon im Juni soll der Personalbestand erweitert werden.

Jetzt ist es bald so weit. Das Schwyzer Kantonsgericht wird – nach einem Grundsatzbeschluss im Kantonsrat im Februar – entlastet. Der Rat beschloss damals mit 77 zu 10 Stimmen, dass es nicht mehr so weitergehen kann wie bisher.

Grund für die Aufstockung sei nicht nur, dass die Zahl der Fälle ständig zunehme, sondern vor allem auch, dass die Komplexität der Fälle laufend grösser werde, wurde begründet. So sei nicht nur der Berg an Pendenzen hoch, auch die Zahl der geleisteten Überstunden spitze sich extrem zu. Ohne permanente Wochenendarbeit sei die Arbeit nicht zu bewältigen. «Gute Leute werden nicht mehr kommen, niemand will ins Arbeitslager », erklärte Mitte-Präsident Bruno Beeler in seiner bekannt markigen Wortwahl.

Im Juni steht im Kantonsrat die Wahl an Allein schon die Zahlen in den Geschäftsberichten sprechen eine deutliche Sprache. Trotz grossem Einsatz blieben 2022 47 Fälle pendent. Das waren drei mehr, als aus dem Vorjahr übernommen werden mussten. Noch ist nicht bekannt, wie die Situation per Ende 2023 aussah. Der Jahresbericht wird erst Mitte Mai veröffentlicht. Es ist aber allein wegen der Zunahme der Fälle nicht zu erwarten, dass sich die Lage grundsätzlich verändert hat. Jetzt kommt Entlastung: «Wir werden die neuen Richterstellen in der Juni-Session zur Wahl bringen», erklärte Matthias Kessler, Präsident der vorberatenden Justiz- und Rechtskommission, auf Nachfrage. Vorgeschlagen wird eine neue vollamtliche Richterstelle im Umfang von 60 bis 80 Prozent und eine neue nebenamtliche Richterstelle am Kantonsgericht. Zusätzlich wird eine nebenamtliche Richterstelle neu zu besetzen sein. Auch am Strafgericht soll eine nebenamtliche Richterstelle besetzt werden.

«Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, nun wird die Rechtsund Justizkommission einige Bewerberinnen und Bewerber anhören », gibt Kessler weiter bekannt. Dann werde die Kommission dem Parlament Vorschläge unterbreiten. Offen bleibt dabei, wie viele Bewerbungen eingingen und ob es sich vorwiegend um ausserkantonale Bewerbungen handle oder auch um solche aus dem Kanton Schwyz. Dazu dürfe er nichts sagen, erklärt Kessler mit Bezug auf das Kommissionsgeheimnis.

50 bis 100 Seiten Begründung nötig Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann ist froh, dass die Arbeitslast etwas abgebaut werden könne. Niemand klage, wenn auch mal ein Wochenende für die Arbeit aufgewendet werden müsse. Im Kanton Schwyz sei die Situation aber auf Dauer gesundheitsschädigend. Das habe nicht nur mit der steigenden Zahl der Fälle zu tun, sondern vor allem damit, weil vom Bundesgericht immer umfangreichere Begründungen gefordert und die Fälle ganz allgemein viel komplexer geworden sei-en. «Konnte früher ein familienrechtlicher Fall regelmässig nur mit wenigen Seiten Begründung entschieden werden, braucht es heute teilweise 50 bis 100 Seiten, um alle Vorgaben einzuhalten », so Heizmann. Auch wenn Schwyz nun einen zusätzlichen vollamtlichen Kantonsrichter bekommt, im nationalen Vergleich ist Schwyz noch immer alles andere als komfortabel aufgestellt. Zum Vergleich: Das Zürcher Obergericht wurde per 2024 um acht Stellen aufgestockt, obwohl die Zahl der Eingänge bereits heute im Vergleich zu Schwyz pro Richter kleiner ist. Begründet wurden diese acht Stellen insbesondere durch die zunehmenden Anforderungen an die Urteilsbegründungen.

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