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Gewürgt und gedroht: Streit an Bergstation

Gewürgt und gedroht:  Streit an Bergstation Gewürgt und gedroht:  Streit an Bergstation

IN KÜRZE Altendorf. Am Mittwoch, 20. März, ist auf einer Baustelle an der Bahnhofstrasse in Altendorf kurz vor 16 Uhr ein Brand ausgebrochen. Bei Abdichtungsarbeiten auf dem Dach fing Isolations-material Feuer und verursachte eine grosse Rauchentwicklung. Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr Altendorf konnte der Brand rasch gelöscht werden. Ein 52-jähriger Mann muss-te wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftung in Spitalpflege gebracht werden. Die Kantonspolizei Schwyz hat die Ermittlungen zur genauen Ursache des Brandes aufgenommen./ Kapo SZ

Stoos. Auf dem Pult der Staatsanwaltschaft landete ein hand-fester Krach, der sich mitten in der Idylle ereignet hatte. Ein Italiener hatte auf dem Stoos einen Ibächler attackiert. Ein Wort führte zum anderen, und schon bald artete der Krach aus.

Im vergangenen August, nach einem sonnigen Sonntag in den Bergen, gerieten sich am Abend zwei Männer bei der Bergstation der Standseilbahn auf dem Stoos in die Haare. Aus einem Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft geht nicht hervor, was genau zum Streit geführt, sehr wohl aber, wie er geendet hat. Ein Italiener packte einen Einheimischen an der Gurgel und trat mit den Füssen nach ihm. Der angegriffene Ibächler rang um Luft.

Noch mehrere Tage nach dem Würgeangriff, so gab er später bei der polizeilichen Befragung an, habe er Schmerzen beim Schlucken gehabt. Beim Täter handelte es sich um einen fit-ten Renningenieur, der schon an Formel-1-Boliden tüftelte. Hochtourig war er offenbar auch auf dem Stoos unterwegs. Er griff den Ibächler nicht nur an, sondern kündete aufgebracht an, er werde ihn umbringen.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Italiener wegen einfacher Körperverletzung und Drohung. Der Aggressor muss eine Busse und Kosten von über 3700 Franken bezahlen. Er kassierte dazu eine bedingte Geld-strafe von 10’000 Franken. Der Strafbefehl gegen den Angreifer ist rechtskräftig. Der Ibächler hat nun die Möglichkeit, bei ihm finanzielle Forderungen gel-tend zu machen./gh.

Ibach. Definitiv kein gutes Vorbild: Eine Frau, die professionell mit Kindern arbeitet, übernachtete in einem Ibächler Bed & Break-fast. Als es ans Bezahlen ging, war sie plötzlich nicht mehr da. Passiert ist es letzten Herbst. Im Oktober 2023 übernachtete die knapp 30-jährige Serbin in einem privaten Bed & Breakfast im Dorf Ibach. Nach zwei Nächten machte sie sich heimlich aus dem Staub. Sie hatte nicht im Sinn, die vereinbarten 250 Franken zu bezahlen. Aber ihre Identität war rasch ermittelt, die Reservation sauber dokumentiert, der Weg frei für rechtliche Schritte. Die Flucht vor den Kosten kam sie jetzt teuer zu stehen. Die Frau, von Beruf ausgerechnet professionelle Kindererzieherin in einem anderen Kanton, kassierte einen Strafbefehl wegen geringfügiger Zechprellerei. Sie muss 700 Franken Busse und Gebühren bezahlen./gh.

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