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«In Buosingen werden keine Kriminellen untergebracht»

«In Buosingen werden keine Kriminellen untergebracht» «In Buosingen werden keine Kriminellen untergebracht»

Die Gemeinde Arth reagiert auf die von der SVP eingereichte Petition. Sie erklärt SVP-Präsident Roman Bürgi, weshalb sie sich für das Bundesasylzentrum ausspricht.

Die SVP war schnell, als bekannt wurde, dass in Buosingen auf dem Arther Gemeindegebiet ein Bundesasylzentrum geplant wird. Mit einer Petition wurden Sicherheitsbedenken laut gemacht, und im Kantonsrat folgte ein parlamentarischer Vorstoss. Jetzt liegen Antworten vor.

Die Gemeinde Arth wendet sich in einem rund zwei Seiten langen Schreiben an SVP-Präsident und Nationalrat Roman Bürgi, Goldau. Darin gibt sie zunächst Details zu den 5070 Unterschriften bekannt, die im Rahmen der Petition eingereicht wurden. Insgesamt unterschrieben 1223 Stimmberechtigte und 144 nicht Stimmberechtigte aus der Gemeinde Arth das Anliegen. Von den verbleibenden 3703 Unterstützenden seien gemäss eigenen Angaben «2855 Personen zumindest im Kanton Schwyz» wohnhaft.

Bedenken haben sich anderswo nicht bestätigt Der Gemeinderat könne die «Bedenken hinsichtlich der Sicherheit für die lokale Bevölkerung gut nachvollziehen und teilt diese auch». Deshalb habe er sich bereits im August sehr detailliert über den Betrieb informieren lassen. Jetzt wird nochmals festgehalten: «Im geplanten BAZ ohne Verfahrensfunktion mit maximal 170 Personen sind nicht nur weggewiesene Asylsuchende untergebracht, sondern mehrheitlich Asylsuchende, die aufgrund des Dublin-Systems wieder in einen anderen europäischen Staat ausreisen müssen. » Konkret: «Im geplanten Zentrum werden dereinst auch keine Kriminellen untergebracht. Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb massiv stören, werden in einem anderen Zentrum untergebracht», hält die Arther Gemeindekanzlei fest. «Das geplante BAZ in Buosingen ist kein solches besonderes Zentrum.» Trotzdem würden rund um die Uhr mandatierte Sicherheitskräfte in Uniform anwesend sein, um bei allfälligen Ereignissen sofort eingreifen zu können. «Was die Deliktbereitschaft betrifft, hat uns das SEM versichert, dass es erfahrungsgemäss zwischen Asylsuchenden in den Bundesasylzentren und jenen, die den Kantonen beziehungsweise letztlich den Gemeinden zugewiesen werden, keinen Unterschied gibt.» Dieser Umstand werde immer auch von den Polizeikorps bestätigt.

SEM: Dank Konzept weniger Vorfälle Die Asylsuchenden dürfen das Zentrum von 9 bis 17 Uhr verlassen, ansonsten gilt Anwesenheitspflicht. Wer dagegen verstosse, werde sanktioniert. Dazu gibt es verschiedene Beschäftigungsprogramme, und die Kinder werden direkt im BAZ unterrichtet. Vor Kurzem besuchte eine Arther Gemeinderatsdelegation das Bundesasylzentrum in Embrach, das die gleiche Funktion ausübt, wie für Buosingen vorgesehen ist. Die Zusammenarbeit mit Behörden, BAZ und Polizei funktioniere gut: «Die Bedenken aus der Bevölkerung – auch aus den umliegenden Gemeinden – haben sich nicht bewahrheitet. » Auch im Staatssekretariat für Migration wird Entwarnung gegeben. Wie generell in der Gesellschaft verhalte sich auch die grosse Mehrheit der Asylsuchenden in den BAZ absolut korrekt. «Es gibt aber eine kleine Minderheit, die uns in den BAZ beschäftigt», erklärte SEM-Sprecher Reto Kormann dem «Boten der Urschweiz» auf Nachfrage. Dank eines umfassenden Sicherheitsansatzes – dem Konzept zur Gewaltprävention in den Bundesasylzentren – sei die Zahl der Vorfälle in den BAZ in den letzten Jahren zurückgegangen. An allen Standorten sind Konfliktpräventionsbetreuende im Einsatz.

Zudem wurde die muslimische Seelsorge neben der christlichen flächendeckend eingeführt. Mit Erfolg: Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle senkte sich von 20,8 Vorfällen pro 10’000 Übernachtungen (2021) auf noch 12,4 (2022).

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