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Führerausweisentzug nach Haaranalyse

IN KÜRZE

Schwyz. Das Bundesgericht bestätigte einen vom Verkehrsamt Schwyz angeordneten Führerausweisentzug trotz Ungenauigkeiten in der Haaranalyse. Dem Schwyzer Automobilisten war 2014 nach einer Kontrolle der Fahrausweis entzogen worden, weil er unter Alkoholund Drogeneinfluss stand. Nach Ablauf der Entzugsdauer wurde der Mann erneut überprüft. Den Fahrausweis erhielt er nur unter Auflagen. Letztmals wurde seine Fahreignung im Februar 2022 bejaht und dabei die Auflage erneuert, er müsse eine Alkoholtotal- und Betäubungsmittelabstinenz einhalten.

Bei einer Kontrolluntersuchung im Juni 2022 wurde aber mit einer Haaranalyse festgestellt, dass der Mann im Zeitraum von Ende Dezember 2021 bis Mitte Juni 2022 Kokain konsumiert hatte. Darauf verfügte das Verkehrsamt des Kantons Schwyz einen Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit.

Gegen diesen Fahrausweisentzug wehrte sich der Beschuldigte vergeblich vor dem Schwyzer Verwaltungsgericht. So zog er den Fall weiter ans Bundesgericht, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.

Der Automobilist bestritt das Ergebnis der forensischen-toxikologischen Haaruntersuchung des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen. Er habe im vorgeworfenen Zeitraum kein Kokain konsumiert. Da er unter ADHS leide, müsse er regelmässig Ritalin zu sich nehmen, nicht aber Concerta, das im Ergebnis der Haaranalyse aufgeführt werde.

Zudem sei im untersuchten Haar ein Stoff gefunden worden, der bei einem Mischkonsum von Kokain und Alkohol nachgewiesen werde. Gemäss verkehrsmedizinischem Bericht sei jedoch die Alkoholprobe negativ ausgefallen. Daraus schloss der Beschuldigte, dass die Haarprobe, welche Kokain nachgewiesen habe, nicht von ihm stammen könne.

Das Bundesgericht liess diese Argumente aber nicht gelten und schützte das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts. Trotz «offensichtlich unrichtiger Anga-be der Medikamente» sei das im vorliegenden Fall nicht entscheidend. Ritalin und Concerta seien vergleichbare Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff.

Der Fund dieser Medikamente habe aber keinen Einfluss auf die Beurteilung eines Kokain- Konsums. Analytische Werte bei Haaranalysen seien zudem mit einer gewissen Messunsicherheit behaftet. Daraus könne aber nicht geschlossen werden, dass es sich nicht um das Haar des Beschuldigten handelt und dass an der Analyse zu zweifeln sei. Das Lausanner Richtergremium lehnte die Beschwerde des Automobilisten ab, bestätigte den Sicherungsentzug und legte dem Beschuldigten die Gerichtskosten von 500 Franken auf./one

Hinweis: Urteil 1C_628/2022 vom 3. November 2023

Vitznau. Ab dem 26. Februar kommt es auf der Kantonsstrasse K 2b in der Gemeinde Vitznau im Abschnitt Bürglen bis zur Kantonsgrenze Schwyz zu einer dreiwöchigen Sperrung. Seit fünf Monaten wird auf dem 350 Meter langen Abschnitt gebaut. Nun stehen Sprengarbeiten sowie der Felsaushub, das Erstellen der Kranfundationen mit Felsankern und Mikropfählen und die Kranmontage an, weshalb die Strasse aus Sicherheitsgründen gesperrt werden muss. Der motorisierte Individualverkehr muss die Baustelle bis am 15. März via Küssnacht/Goldau/ Brunnen umfahren./ip.

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