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Frau verletzt nach Sturz vom Sessellift

IN KÜRZE

Stoos. Am Samstag, 10. Februar, kurz vor dem Mittag, ereignete sich auf dem Stoos im Gebiet Welesch ein Sturz aus der Sesselbahn Fronalpstock. Eine 60-jährige Frau, welche sich alleine auf dem Sessel befand, wurde dabei erheblich verletzt. Nach der Erstversorgung auf der Unfallstelle wurde die Frau mit der REGA in eine ausserkantonale Klink geflogen.

Die Kantonspolizei Schwyz hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft Schwyz eine Untersuchung zum Unfallhergang eingeleitet. Personen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Kantonspolizei Schwyz, 041/819’29’29, zu melden./ KapoSZ

Schwyz. Sturzbetrunken fuhr eine Rentnerin im Mythen Center durchs Parkhaus. Nach zwei Unfällen kam jetzt die Quittung der Staatsanwaltschaft. Deutlich mehr als erlaubt hatte die Frau intus, als sie im Januar 2023 nach einer ereignisreichen Autofahrt kontrolliert wurde. Die Gersauerin im Rentenalter fuhr von ihrem Wohnort ins Mythen Center Schwyz nach Ibach. Im Dach-Parking nahm das Unheil seinen Lauf. Gleich nach der Einfahrt die erste Kollision: Die Lenkerin rammte den parkierten Toyota eines Ibächlers. Dessen Kleinwagen erlitt Schäden. Dann kollidierte die Blaufahrerin mit der Begrenzungsmauer, ein Aufprall, der auch ihren Luxuswagen in Mitleidenschaft zog.

Das kaputte Auto stellte die Rentnerin schliesslich ein paar Meter weiter auf einem Parkfeld ab. Center-Kunden hatten die Unfallfahrt beobachtet. Sie forderten die Frau auf, sich um den Schaden zu kümmern. Die Lenkerin kam auf die Idee, die Autonummer des Ibächlers im Einkaufszentrum ausrufen zu las-sen. Sie fragte beim Manor-Management an, dort winkte man ab. Ohne die Polizei zu informieren, machte sich die Unfalllenkerin anschliessend mit ihrem PW aus dem Staub. Kaum zu Hause, wurde sie von der Polizei in Empfang genommen. Man ord-nete eine Blut- und Urinprobe an. 2,33 Promille hatte die Frau im Blut. Medizinisch gesehen muss man da bereits von einer gewissen lebensbedrohlichen Lage sprechen. Der Fall ist inzwischen juristisch abgeschlossen. In einem rechtskräftigen Strafbefehl wurde die Gersauerin verurteilt wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall. Die Bestrafung richtete sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft sprach eine unbedingte Geldstrafe von 25’600 Franken aus, zusammen mit den Verfahrenskosten 29’400 Franken./gh.

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