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«Es könnte eine Wahlbeteiligung von 50 bis 55 Prozent geben»

«Es könnte eine Wahlbeteiligung  von 50 bis 55 Prozent geben» «Es könnte eine Wahlbeteiligung  von 50 bis 55 Prozent geben»

Anton Waldvogel ist in der Schwyzer Staatskanzlei verantwortlich für die Wahlen. Bei ihm laufen am Wahl- und Abstimmungssonntag vom 3. März alle Resultate zusammen. Wie das abläuft, sagt er im Interview.

Sind Sie schon nervös, haben Sie schlaflose Nächte?

Ein bisschen, tatsächlich. Die Vorbereitungsarbeiten sind intensiv, und man hofft, dass dann am Abstimmungssonntag alles reibungslos über die Bühne geht. Aber schlaflose Nächte habe ich deswegen nicht. Welche Vorbereitungen muss-ten Sie im Hinblick auf den Wahlsonntag treffen? Wir mussten die Wahlzettel für die Regierungsratswahlen vorbereiten und die Losziehung für die Kantonsratswahlen und die Regierungsratswahlen durchführen. Hinzu kommt das Einrichten unseres Wahlermittlungsprogrammes. Dies beinhaltet die Voraussetzungen, damit die Gemeinden die Resultate übermitteln können, sodass wir dann die Wahlergebnisse berechnen können. Das heisst, Sie mussten die Namen der Kandidierenden hinterlegen?

In diesem Jahr wurden die Namen der Kandidierenden erstmals durch die Parteien selbst erfasst. Uns verblieb die Aufgabe, diese zu kontrollieren und auch zu überprüfen, ob die Interessenbindungen deklariert worden sind. Diese Angaben können wir dann direkt ins Wahlermittlungsmodul übertragen.

Wie man hört, hat dies da und dort zu Unklarheiten geführt.

Im Grossen und Ganzen verlief das Prozedere ohne Probleme. Allerdings wurden die Eingaben erstmals online vorgenommen. Früher gab es dafür ein entsprechendes Formular, das handschriftlich ausgefüllt werden musste. Wie gesagt, es war eine Premiere, und Premieren haben es an sich, dass nicht immer alles auf Anhieb klappt. Es galt, Einzelfragen zu lösen. Welches wäre das schlimmste Szenario? Was wären die Konsequenzen?

Wenn beispielsweise das Wahlermittlungsprogramm, das mittlerweile von sieben Kantonen genutzt wird, längere Zeit nicht zur Verfügung stehen würde. Es wird zwar doppelt geführt, auf zwei verschiedenen Servern, ein Restrisiko bleibt aber. Bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen hatten wir noch eine Handauswertung vorbereitet, was sehr aufwendig war. Am 3. März könnte man die Regierungsratswahlen zur Not noch von Hand auswerten. Bei den Kantonsratswahlen wäre dies nicht möglich beziehungsweise würde sich zeitlich stark in die Länge ziehen. Erinnern Sie sich an Pannen bei Wahlen? Ich kann mich nicht an grössere Pannen erinnern. Beim alten Programm hatten wir zu Beginn einen kleineren Zwischenfall, der jedoch behoben werden konnte. Was ist bei den Wahlen vom 3. März neu und/oder speziell? Wir arbeiten diesmal mit einem neuen Auswertungsprogramm. Da musste der Doppelte Pukelsheim für den Kanton Schwyz rich-tig programmiert werden. Kennt man den Doppelten Pukelsheim in den anderen Kantonen, die das gleiche Programm verwenden, nicht? Doch, beispielsweise der Kanton Zug kennt den Doppelten Pukelsheim ebenfalls. Aber es gibt kantonsspezifische Elemente. Zum Beispiel die Hürde, dass im Kanton Schwyz eine Listengruppe mindestens ein Prozent der Stimmen auf sich vereinen muss, damit sie in die Sitzverteilung kommt. Dann gibt es in anderen Kantonen andere Zusammensetzungen der Wahlkreise. Bei uns bildet jede Gemeinde einen Wahlkreis. Andernorts existieren sogenannte Bezirkswahlkreise. Braucht es dafür Schulungen der Wahlbüros in den Gemeinden?

Wir machen jeweils vor den Nationalrats- und Ständeratswahlen eine intensive Schulung. Die Auswertung bei den Regierungsrats- und Kantonsratswahlen ist genau gleich wie bei den eidgenössischen Wahlen. Deshalb braucht es im Hinblick auf die kantonalen Wahlen keine spezielle Schulung mehr.

Gibt es Sorgenkinder unter den Gemeinden? Nein. Jede Gemeinde hat ihre eigene Arbeitsweise, aber das funktioniert problemlos. Wichtig ist, dass am Schluss das Resultat stimmt. Aber es gibt Gemeinden, die sind schneller. Andere sind langsamer … Das ist so. Aber das hängt mit der internen Organisation zusammen. Irgendeine Gemeinde ist die Erste, und irgendeine ist die Letzte. Es gibt zeitliche Unterschiede, das ist klar. Die Gemeinden sind an strenge Vorgaben bezüglich der Auszählung gebunden.

Man muss unterscheiden zwischen Vorarbeiten und Auszählung. Gewisse Vorarbeiten dürfen schon vor Urnenschluss getätigt werden. Die Stimmrechtsausweise und die Couverts, in denen der Wahlzettel ist, dürfen bereits getrennt werden. Die Wahlzettelcouverts dürfen auch vor Urnenschluss schon geöffnet werden, und die Wahlzettel und die Abstimmungszettel zu den eidgenössischen und zu den kommunalen Vorlagen können ebenfalls vorgängig voneinander getrennt werden. Zulässig ist auch schon die Bereinigung, das heisst ungültige Wahlzettel auszusortieren. Einzig das Auszählen als solches ist vor Urnenschluss nicht gestattet. Der Wahlsonntag selbst – wie sieht Ihr Tagesplan aus? Ich werde um etwa 8.30 Uhr im Büro bereit sein, um allfällige Fragen zu beantworten, die bei den Vorarbeiten auftauchen könnten. Ab 11.30 Uhr dürften die ersten Resultate eintreffen. Ich gehe davon aus, dass dann zwischen 17 und 17.30 Uhr für mich Feierabend sein wird, so wie bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen im letzten Oktober. Wahlzettel sehen Sie wohl keine, Sie müssen sich auf die Resultatmeldungen aus den Gemeindekanzleien verlassen können? Das ist so. Wir erhalten lediglich Zahlen. Die Gemeinden müssen die Wahlzettel bei sich behalten, bis die sogenannte Erwahrung der Wahl erfolgt ist. Diese nehmen die Räte an ihrer ersten Sitzung vor. Danach geben wir den Gemeinden grünes Licht für die Vernichtung der Unterlagen. Einzig die Wahlprotokolle werden aufbewahrt. Bei eidgenössischen Abstimmungen kann die Erwahrung vonseiten des Bundes bis zu drei oder vier Mona-te dauern. Bis wann rechnen Sie mit den definitiven Resultaten für den Regierungsrat und den Kantonsrat?

Es ist schwierig, dies vorauszusagen, aber ich hoffe, dass etwa zwischen 15.30 und 16 Uhr die definitiven Resultate vorliegen werden. Bei den Regierungsratswahlen sieht man fortlaufend die Entwicklung der Resultate. Und bei den Kantonsratswahlen ist es eine Blackbox bis zum Schluss?

Ja. Bei den Kantonsratswahlen sind wir derzeit aber noch am Überlegen, ob wir fortlaufend die Entwicklung bezüglich der Sitzverteilung kommunizieren wollen. Wer in den Gemeinden gewählt ist, werden wir sicherlich erst am Schluss bei Vorliegen aller Resultate bekannt geben.

Wohin werden die Resultate übermittelt? Auf die kantonale Homepage. Die Medien werden ebenfalls bedient. Ansonsten folgen keine weiteren Übermittlungen. Der Blick in die Glaskugel: Wie hoch wird die Stimmbeteiligung?

Es könnte eine Wahlbeteiligung von 50 bis 55 Prozent geben, nicht zuletzt wegen der eidgenössischen Abstimmungsvorlagen, die doch breit diskutiert werden. Drei Begriffe, denen man nur gerade alle paar Jahre begegnet. Erklären Sie doch Panaschieren.

Panaché ist ein Mischgetränk. Panaschieren ist das Mischen von Kandidierenden aus verschiedenen Parteilisten.

Kumulieren?

Eine Kandidatin oder einen Kandidaten doppelt aufführen. Aber aufgepasst: Es dürfen nicht mehr Namen auf der Liste stehen, als dass die Gemeinde Sitze zugute hat. In Gemeinden, die nur einen Kantonsratssitz haben, ist das Kumulieren nicht möglich. Und Doppelter Pukelsheim?

Das ist schwierig in einem Satz: Beim Doppelten Pukelsheim gibt es zwei Verteilrechnungen. Zuerst wird festgelegt, welche Listengruppe wie viele Kantonsratsmandate erhält. In der zweiten Verteilrechnung werden die der Listengruppe zugeteilten Mandate auf die Gemeinden verteilt, und zwar so, dass auch innerhalb der Gemeinde das Proporzverhältnis stimmt. Nach den Verteilrechnungen wird bestimmt, wer gewählt ist. Wenn beispielsweise in der Gemeinde Freienbach, die über zehn Kantonsratssitze verfügt, fünf Parteien je zwei Sitze zugeteilt bekommen, dann sind diejenigen gewählt, die auf den entsprechenden Parteilisten die meisten Stimmen erhalten haben. Ohne entsprechendes Programm wäre diese Rechnung nicht möglich, oder? Doch, es ginge schon. Die ers-te Verteilrechnung wäre problemlos ohne Computerunterstützung möglich. Beim zweiten Schritt würde es aber Stunden dauern, bis das Resultat vorliegen würde.

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