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Zehn Fälle von Abschiebung von der IV in die Sozialhilfe

Zehn Fälle von Abschiebung von der IV in die Sozialhilfe Zehn Fälle von Abschiebung von der IV in die Sozialhilfe

Abschiebung von der IV in die Sozialhilfe: Letzte Schwyzer Auswertung zeigt 10 Fälle. Die Problematik scheint im Kanton Schwyz geringer zu sein als im nationalen Vergleich.

Es scheint wenige Fälle zu geben, ist aber für jedes betroffene Schicksal äusserst hart: Der «Bote» hat Kenntnis von einem Fall, in welchem eine Person aus der Region nach Ablehnung der IV seit über einem Jahr Sozialhilfe beziehen muss. Es stellt sich also die Frage, wie schwerwiegend die Problematik der Übertritte von der IV in die Sozialhilfe ist.

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, kritisierte schon lange, dass Menschen mit Behinderungen zunehmend in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Eine Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen vom November 2020 bestätigte laut dem Dachverband ihren Verdacht: «Die Anzahl Versicherter, die vier Jahre nach der IV-Anmeldung in der Sozialhilfe landet, stieg zwischen 2006 und 2013 um rund einen Viertel», bilanzierte Inclusion Handicap die Resultate aus der Studie. Neuere Zahlen zu diesem Sachverhalt sind nicht bekannt, wie die Nachfrage des «Boten» sowohl beim Verband als auch beim Bundesamt für Statistik ergeben hat. Im Kanton Schwyz wurde zuletzt 2014 eine Auswertung zu diesem Thema gemacht, erklärt Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse/IV-Stelle Schwyz: «Damals wurden 3857 Datensätze der Sozialhilfe ausgewertet, und es waren zehn Fälle auf mehrere Jahre, die von der IV in die Sozialhilfe migriert sind.» Die zehn Jahre alte Auswertung zeigt, dass es im Kanton Schwyz, gemessen an der nationalen Kritik von Inclusion Handicap, eher eine geringe Anzahl an Übertritten von der IV in die Sozialhilfe gibt.

Personen, welche Leistungen der IV-Stelle Schwyz erhalten und trotzdem zu wenig Geld haben, können Ergänzungsleistungen zur IV erhalten, führt Dummermuth weiter aus. Die aktuellen Zahlen zu diesen Ergänzungsleistungen zeigen, dass sich im Kanton Schwyz von 2015 bis 2022 die Ausgaben stabil bei etwa 20 Millionen Franken und etwa 1260 Fällen pro Jahr gehalten haben. National sind sowohl die Ausgaben als auch die Anzahl Fälle in diesem Zeitraum gestiegen. Durch die «Weiterentwicklung der IV» haben Bundesrat und Parlament 2020 eine Gesetzesrevision verabschiedet, welche der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken soll. Im Zuge der Revision, welche per 2022 in Kraft getreten ist, habe auf der IV-Stelle Schwyz der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» einen hohen Stellenwert: «Eine Rente wird nicht zugesprochen, solange nicht alle Möglichkeiten zur Eingliederung ausgeschöpft sind», erklärt Andreas Dummermuth.

Die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen bewegt sich laut Inclusion Handicap weiterhin auf hohem Niveau. «2021 war nahezu jede sechste Person mit einer Behinderung armutsgefährdet», schreibt der Verband. Die Zahlen zeigen auch, dass Menschen mit Behinderungen viel stärker auf finanzielle Unterstützung aus IV-Ergänzungsleistungen, der öffentlichen Sozialhilfe und auf Unterstützung durch wohltätige Organisationen angewiesen sind.

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