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Finanzierung der Ständeratswahlen offengelegt

Finanzierung der  Ständeratswahlen offengelegt Finanzierung der  Ständeratswahlen offengelegt

Aufgrund des kantonalen Transparenzgesetzes wurde die Finanzierung der letzten Ständeratswahlen veröffentlicht. Der Vergleich der Finanzierung zwischen den Parteien ist jedoch wegen unterschiedlicher Deklarationen schwierig.

Mitg. Am 22. Oktober 2023 fanden die Ständeratswahlen statt. Mit Petra Gössi und Pirmin Schwander hat der Kanton Schwyz die zwei Ständeratssitze neu besetzt. Sie haben sich in einem Feld von sieben Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Durchgang durchgesetzt. Seit Inkraftsetzung des kantonalen Transparenzgesetzes muss die Finanzierung der Wahlkampagnen offengelegt werden. Einreichungs- und Prüfstelle ist die kantonale Finanzkontrolle. Sie hat die Schlussrechnungen und ihren Prüfbericht publiziert.

Einreichungs- und Prüfstelle für die Budgets und Abschlussrechnungen ist die Finanzkontrolle des Kantons Schwyz. Sie beobachtet aktiv die Wahlkampagnen und stellt sicher, dass alle, die eine Wahlkampagne geführt haben und dafür mehr als 10’000 Franken aufgewendet haben, dies gesetzeskonform offenlegen. Im Rahmen ihrer Prüfungen hat die Finanzkontrolle nichts festgestellt, das darauf hindeuten würde, dass die Offenlegungspflicht nicht korrekt eingehalten wurde.

Vergleichbarkeit eingeschränkt Insgesamt wurden Aufwendungen von 502’900 Franken für die Wahlkampagnen ausgewiesen. Die Schlussrechnungen der Kampagnenführenden variieren dabei zwischen 15’000 Franken (Grüne) bis 162’900 Franken (SP). Die Finanzkontrolle stellt jedoch fest, dass die Vergleichbarkeit der Ausgaben eingeschränkt ist, da die Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben für die Nationalrats- und Ständeratskampagnen unterschiedlich gehandhabt wurde. Die SVP, FDP und Mitte haben die übergeordneten Wahlkampagnen, die sowohl die Nationalrats- als auch die Ständeratswahlen betrafen, anteilmässig aufgeteilt und nur denjenigen Anteil auf der kantonalen Plattform publiziert, welche die Ständeratswahlen betrifft. Die SP und die Grünen haben die gesamten Aufwendungen für National- und Ständeratswahlkampf publiziert. Beides ist grundsätzlich zulässig.

Foto: Geri Holdener

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