Veröffentlicht am

Zwei Jahre bedingt für Wirtschaftsanwalt

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen 53-jährigen Deutschen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Der Beschuldigte, der inzwischen in Österreich wohnt, bezeichnete sich vor dem Schwyzer Strafgericht als «gut vernetzter, international tätiger Rechtsanwalt ». So habe er unter anderem einen namhaften deutschen Buchverlag «vor dem Konkurs gerettet».

Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, bezeichnete er als «Schmutzkampagne» gegen ihn, und zwar als Rache dafür, weil er Zeuge in einem Steuerstrafverfahren gegen einen seiner Mandanten sei. Damit ist er laut seinem Verteidiger, der Freisprüche verlangte, «unbequem geworden». Vorwürfe gegen den Anwalt sind nicht ohne Brisanz Die Vorwürfe gegen den 53-jährigen Wirtschaftsanwalt sind nicht ohne Brisanz. In vier anklagenden Unternehmen (eines mit Sitz im Kanton Schwyz) war er Mitglied oder sogar Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschriftsberechtigung. Gleichzeitig war er auch als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Den vier Unternehmen gewährte er Domizil an der Geschäftsadresse seiner Anwaltskanzlei.

Offenbar Gelder bezogen ohne Rechnungsbelege Seine Dienste als Verwaltungsrat wurden pauschal abgegolten. In den Buchhaltungsunterlagen sind zudem laut Strafgericht zahlreiche Honorarrechnungen für Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten zu fin-den, die bezahlt wurden. Angeklagt wurde der Deutsche, weil er Barbezüge tätigte oder Überweisungen an sich selbst auslöste, für die keine Rechnungen vorliegen. Alles in allem soll der Wirtschaftsanwalt zwischen 2016 und 2019 von den vier Unternehmen so unberechtigterweise Geldbeträge von weit über einer Million in Franken oder in Euro eingenommen haben.

Am Prozess kurzfristig Rechnungen vorgelegt

Der Beschuldigte wies die Vorwürfe vor Gericht weit von sich. Er habe für die bezogenen Gelder die entsprechenden Leistungen erbracht. Dem Gericht reichte er nach mehrmaligen, erfolglos gebliebenen Aufforderungen sozusagen in letzter Minute Rechnungen als Belege ein. Diese habe er zuerst mühsam aus dem Archiv heraussuchen müssen.

Da er keine Zeit gehabt habe, diese Unterlagen zu kopieren, musste die erste Verhandlung unterbrochen werden, damit der Weibel die Kopien für alle am Prozess mitwirkenden Parteien anfertigen konnte. Nicht zuletzt auf Wunsch des Staatsanwalts, der diese sehr umfangreichen Unterlagen zuerst studieren musste, wurde die erste Verhandlung abgebrochen.

Der zweite Verhandlungstag fand erst kürzlich und ein paar Monate nach der ersten Verhandlung statt. Diese am Prozess eingereichten Honorarnoten standen aber laut Strafgerichtsurteil in Widerspruch zu denjenigen Honorarnoten, die sich bereits in den Akten befanden (namentlich betreffend Datierung, Zeiträume, Beträge).

Verfahrenskosten wurden dem Beschuldigten auferlegt Das Gericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Ebenso schuldig gesprochen wurde der Mann we-gen Verletzung des Berufsgeheimnisses, da er in einem Betreibungsbegehren gegen einen Kunden seine unzensierte Honorarnote ohne vorherige Entbindung vom Berufsgeheimnis beilegte.

Das Gericht verhängte, wie von der Schwyzer Staatsanwaltschaft verlangt, eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Mona-ten bei einer Probezeit von vier Jahren. Die Zivilkosten der betroffenen Unternehmen wurden teilweise gutgeheissen. Die Verfahrenskosten von rund 48’000 Franken wurden ihm auferlegt. Schliesslich hat er zwei Unternehmen eine Entschädigung von 20’000 respektive 12’500 Franken zu bezahlen. Das Urteil des Strafgerichts Schwyz ist noch nicht rechtskräftig.

Share
LATEST NEWS