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Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Seedi gut

Der Gestaltungsplan für die Erweiterung des Seedamm-Centers in Pfäffikon kann in seiner jetzigen Form nicht bewilligt werden. Grund dafür ist, dass die für den Ausbau nötige Zufahrt in absehbarer Zeit nicht realisiert wird.

Mitg. Die Genossenschaft Migros Zürich hatte im Jahr 2012 ein Gesuch um Änderung und Erweiterung des bestehenden Gestaltungsplanes eingereicht. Ziel war es, die Verkaufsflächen und die Zahl der Parkplätze zu erhöhen. Um das vergrösserte Einkaufszentrum besser zu erschliessen, wurde gleichzeitig die Planung einer direkten Zufahrt von der Autobahn gestartet. Dieses ohne das Bundesamt für Strassen Astra geführte kantonale Verfahren wurde im April vom Bundesgericht gestoppt, weil es eine Nationalstrasse tangiere und dafür der Bund zuständig sei.

Ohne Bund keine neue Strasse

Juristisch bekämpft wurde auch die Erweiterung des Gestaltungsplans. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass es keinen Sinn mache, den Gestaltungsplan festzusetzen, wenn die für die Erweiterung notwendige neue Zufahrt rechtlich nicht gesichert sei.

Auch das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Erweiterung des Seedamm-Centers von Anfang an von einer neuen Erschliessung abhängig gemacht worden sei. Ohne den Bund könne die neue Strasse aber nicht realisiert werden. Ein entsprechendes Projekt des Bundes gebe es aber nicht. Die nötige materielle Koordination der Projekte sei so nicht möglich.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerden deswegen gut. Es wies die Sache an die Gemeinde zurück. Diese müsse nun mit dem Seedamm-Center und der Migros entscheiden, ob das Gesuch um eine Erweiterung des Gestaltungsplans zurückgezogen, geändert oder sistiert werden solle.

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