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«Kalte Progression» automatisch anpassen

«Keine schleichende Enteignung!» – eine FDP-Motion fordert die automatische Anpassung der «kalten Progression», wie sie beispielsweise im Kanton Zug bereits passiert.

Mitg. «Um die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger im Kanton Schwyz zu mildern », fordert FDP-Kantonsrat Dominik Zehnder zusammen mit sechs weiteren Kantonsratskollegen die automatische Anpassung der «kalten Progression» im Kanton Schwyz. Die kalte Progression ist eine Art schleichende Steuererhöhung. Dabei wird eine Lohnerhöhung durch die Inflation ganz oder teilweise aufgefressen und führt dennoch zu einer höheren Besteuerung, weil das Nominaleinkommen mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird.

Gegen zusätzliche Steuerbelastung Dieser Mechanismus führe zu einer schleichenden Enteignung und einer Verminderung der Kaufkraft, hält der Motionär mit Verweis auf die entsprechenden Ausführungen der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom Juni fest. Gemäss Dominik Zehnder (Bäch) sollte es logisch sein, dass die Steuerzahlenden in inflationären Zeiten nicht auch noch durch höhere Steuern belastet werden. Gerade für Normalverdienende wäre dieser Ausgleich fundamental.

«Warum damit zugewartet werden soll, bis der schweizerische Landesindex der Konsumentenpreise um zehn Prozent angestiegen ist, kann ich nicht nachvollziehen », wird Zehnder in einer FDP-Medienmitteilung zum Vorstoss zitiert.

Zehnder und die Mitunterzeichnenden fordern mittels Motion den Schwyzer Regierungsrat auf, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, die «erstens eine Indexierung festsetzt und zweitens die kalte Progression automatisch jedes Jahr ausgleicht». Gesetzesanpassung gefordert

Diese Anpassung soll gemäss Motionstext auf alle Steuern im Kanton Schwyz angewendet werden, die der Progression unterliegen, darunter Einkommenssteuern von natürlichen Personen, Vermögenssteuern von natürlichen Personen, Gewinnsteuern von juristischen Personen, Kapitalsteuern von juristischen Personen, Grundstückgewinnsteuern und Kirchensteuern sowie mögliche Steuerabzüge.

Im Kanton Schwyz wird die Steuerprogression bislang erst ab einem zehnprozentigen Anstieg des schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise angepasst (fakultative Indexierung, vom Kantonsrat zu beschliessen). Im Gegensatz dazu findet beispielsweise im Kanton Zug jährlich ein automatischer Ausgleich statt, vorgenommen durch die Steuerverwaltung, vergleichbar mit den maximal möglichen Vorsorgebeiträgen der Säule 3a.

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